Das eHealth-Gesetz ist einer der rechtlichen Eckpfeiler für die Telematikinfrastruktur, wie wir sie heute kennen. Aus diesem Grund ist das Gesetz, das inzwischen über sechs Jahre alt ist, immer noch aktuell, auch wenn viele andere TI-Gesetze nach ihm erlassen wurden.

Die eHealth-Gesetz Grundlagen

Der vollständige Name des eHealth-Gesetzes lautet "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" und trat am 29.12.2015 in Kraft. Der damalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat das Konzept des Gesetzes klar formuliert: "Mit dem eHealth-Gesetz treiben wir den Fortschritt im Gesundheitswesen voran. Dabei stehen Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt". Mit dem eHealth-Gesetz wurden wichtige erste Weichen für den Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur und für die Ermöglichung digitaler Anwendungen für Patient:innen, aber auch für Akteur:innen wie Heilmittelerbringer:innen oder Pflegekräfte gestellt.

Schwerpunkte

Für alle, die die kompletten 16 Seiten im Bundesanzeiger in voller Länge nicht nachlesen möchten, haben wir hier die vier zentralen Themen identifiziert und zusammengefasst:

eHealth-Gesetz

Anreize für die Einführung und Nutzung digitaler Anwendungen

(Digitale) Gesundheitsanwendungen bringen nur dann einen echten Mehrwert, wenn sie weithin genutzt werden und ein Anreiz besteht, sie kontinuierlich weiterzuentwickeln. Das eHealth-Gesetz schafft dafür die Voraussetzungen, insbesondere für ein modernes Management der Versichertenstammdaten, aber auch für digitale Dienstleistungen wie den elektronischen Arztbrief (eArztbrief) oder einen einheitlichen Medikationsplan.

eHealth-Gesetz

Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur

Ziel der Telematikinfrastruktur ist es, alle Beteiligten im Gesundheitswesen sinnvoll und effizient zu vernetzen, um die tägliche Arbeit zu erleichtern. Die gematik gibt den Auftrag, die technischen Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bis Ende 2018 zu schaffen. Obwohl der eigentliche Start der ePA - wie wir jetzt wissen - erst einige Jahre später, im Jahr 2021, erfolgen wird, wurde mit dem eHealth-Gesetz erstmals der entsprechende Rechtsrahmen geschaffen und das Thema angegangen.

Im Heilmittelbereich sind bereits die folgenden Anschlussfristen für die Telematikinfrastruktur bekannt:


Physiotherapie: 

  • Freiwilliger Anschluss seit 01.07.2021
  • Verpflichtender Anschluss bis 2026

Alle weiteren Heilmittel-Berufe:

  • Freiwilliger Anschluss ab Juli 2024
  • Verpflichtender Anschluss bis 2026

Einrichtung eines Interoperabilitäts-Verzeichnisses

Wenn jede Praxis, jede Klinik und alle Therapeut:innen unterschiedliche IT-Systeme nutzen, ist die Schaffung einer gemeinsamen Kommunikationsbasis nicht nur sehr zeitaufwändig, sondern auch technisch sehr komplex und teuer. Um dies zu verhindern, soll ein Interoperabilitätskatalog den Austausch zwischen den verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen erleichtern.

eHealth-Gesetz

Stärkung telemedizinischer Leistungen

Insbesondere während der Pandemie waren telemedizinische Dienste wie Videosprechstunden wichtig und sehr beliebt. Das eHealth-Gesetz hat die Weichen dafür gestellt, lange bevor die Corona-Wellen begannen. Der Startschuss für die Telemedizin fiel im April 2017: Er war der Startschuss für Ärzt:innen bestimmter Fachrichtungen, die nun in bestimmten Fällen Videosprechstunden durchführen dürfen. Das Gesetz erwähnte zwar noch nicht die Heilmittelerbringer:innen (oder andere Gruppen), aber es legte einen ersten wichtigen Grundstein für die Telemedizin. Im Jahr 2021 wird das “Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege” (DVPMG) den Weg für Gesundheitsdienstleister (und z. B. Hebammen) ebnen, telemedizinische Dienstleistungen als integralen Bestandteil des Gesundheitsportfolios anzubieten.


Das nächste “TI-Gesetz” nach dem eHealth-Gesetz 2016 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), welches im Mai 2019 in Kraft getreten ist. 

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