Mit dem Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur wird sich in den nächsten Jahren ein spezifisches Vokabular etablieren, das die Anwendungen und Technik der TI beschreibt. Hier finden Sie alle Begriffe aus dem Bereich der Telematikinfrastruktur auf einen Blick erklärt.
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AMTS-Datenmanagement
AMTS steht für Arzneimitteltherapiesicherheit. Das AMTS-Datenmanagement ermöglicht es, patientenindividuelle Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Es ist eine freiwillige Fachanwendung in der Telematikinfrastruktur.
Anwender
Anwender sind alle natürlichen Personen und Organisationen, die TI-Services nutzen, aber auch Leistungserbringer, die bestimmte Systeme verantworten.
Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, freiwillig
Neben verpflichtenden Anwendungen der eGK gibt es freiwillige Angebote, in die der Versicherte vorher einwilligen muss (gemäß § 291a Abs. 3 SGB V). Dazu gehören u.a. das Notfalldatenmanagement oder die elektronische Patientenakte.
Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, verpflichtend
Einige Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte sind sogenannte Pflichtanwendungen. Dazu gehört u.a. das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM).
Apothekenverwaltungssoftware (AVS)
Eine Apothekenverwaltungssoftware ist das IT-Managementsystem, das Apotheker in ihrer täglichen Arbeit unterstützt und digital Prozesse abbildet. Im Kontext der Telematikinfrastruktur ist die AVS die Schnittstelle, um Funktionen der TI nutzen zu können, wie beispielsweise das eRezept. Das AVS ist ein Primärsystem und damit kein Bestandteil der TI-Plattform.
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
AMTS beschreibt alle Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass ein Arzneimittel ordnungsgemäß gebraucht wird. Ziel ist es, den Medikationsprozess effizient zu gestalten, Medikationsfehler zu vermeiden und das Risiko für die Patienten zu minimieren.
Arzneimittelverordnungsdaten
In den Arzneimittelverordnungsdaten sind alle Informationen über die von einem Arzt ausgestellten Verordnungen zu finden.
Basis-Rollout
Arztpraxen und Krankenhäuser sind schon seit einigen Jahren mit Kartenterminals ausgestattet und die Versicherten haben bereits seit einigen Jahren individuelle elektronische Gesundheitskarten. Der sogenannte Basis-Rollout Prozess der Telematikinfrastruktur ist damit abgeschlossen.
Bestandssystem
Im Kontext der Telematikinfrastruktur werden so alle bereits bestehenden IT-Systeme von Leistungserbringern und Kostenträgern bezeichnet. Sie selbst sind kein Bestandteil der Telematikinfrastruktur, sondern gehören zu den Fachanwendungen.
Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP)
Bekommt ein Versicherter gleichzeitig mindestens drei Arzneimittel, dann hat er Anspruch auf einen eigenen Medikationsplan (in Papierform). Dieser Plan wird durch einen Arzt erstellt und ausgehändigt (§ 31a SGB V).
Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)
DEMIS ist die technische Grundlage für ein schnelles und verlässliches Meldewesen. Melde- und Benachrichtigungspflichtige Stellen können medizinische Daten bzw. Testdaten aus Laboren digital sicher und schnell über ein digitales Meldeportal an Gesundheitsämter, Landesbehörden oder beispielsweise das RKI übermitteln.
Dienstleister vor Ort (DVO)
Dienstleister vor Ort (DVOs) sind natürliche Personen, die vor Ort Anwender der TI bei allen Belangen unterstützen. Sie arbeiten im dezentralen Bereich.
Digitale Identität
Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) ist vorgesehen, dass alle (gesetzlich) Versicherten und Leistungserbringer ab 2023 eigene sichere digitale Identitäten haben. Sie sollen eine sichere Authentifizierung für digitale Anwendungen ermöglichen.
Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
Ziel des 2020 in Kraft getretenen DVG ist die flächendeckende Verfügbarkeit von digitalen Gesundheitsangeboten für Patienten. Es verpflichtet Apotheken bis zum 30.09.2020 und Krankenhäuser bis zum 31.12.2020 zur Anbindung an die TI.
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
Das DVPMG ist im Juni 2021 in Kraft getreten und damit das jüngste Gesetz im TI-Kontext. Im Fokus stehen mehr Telemedizin, eine moderne Vernetzung über die Telematikinfrastruktur und digitale Unterstützung für die Pflege - sogenannte DiPAs (Digitale Pflegeanwendungen). Auch die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird weiterentwickelt und in die ePA integriert. Teilnehmende der TI bekommen ab 2021 digitale Identitäten zur sicheren Identifizierung im Datennetz.
Drittanbieter
Drittanbieter sind all solche Anbieter, die Anwendungen, Dienste oder Komponenten innerhalb des TI-Systems zur Verfügung stellen, die notwendig zur Nutzung mancher Services sind, jedoch nicht ein Produkttyp der TI sind. Beispiele sind u.a. Hersteller von Primär Systemen und QES-Clients (QES = Qualifizierte Elektronische Signatur).
E-Health Kartenterminal
Der E-Health-Kartenterminal liest die Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, des Praxisausweises und des eHBA aus und sorgt für eine Authentifizierung innerhalb des TI-Netzwerks. Um Onlineanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen zu können, ist ein E-Health-Kartenterminal notwendig. Der E-Health-Kartenterminal wird vor Ort aufgestellt; dazu gibt es mobile Kartenterminals für Hausbesuche o.ä.
E-Health-Gesetz
Das E-Health-Gesetz ist das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen und hat die Grundlagen für die Telematikinfrastruktur gelegt. Ziel ist es, die Chancen der Digitalisierung für alle Akteure und v.a. für Patienten nutzbar zu machen und eine sichere Infrastruktur zu schaffen. Das 2015 beschlossene Gesetz tritt 2016 in Kraft.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Arztpraxen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen der Patienten verschicken. Die Papier-AU verliert ab Herbst ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Juli 2022 soll von Krankenkassen in einem nächsten Schritt dann die digitale Weiterleitung der eAU an Arbeitgeber möglich sein.
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte ist der individuelle Gesundheitsausweis eines jeden Patienten, gilt als Nachweis einer Versicherung und ist berechtigt zur Inanspruchnahme (zahn-)ärztlicher Behandlung (gemäß § 15 SGB V). Rückseitig ist zudem die European Health Insurance Card (EHIC) abgebildet. 2011 kommt die erste Generation der elektronischen Gesundheitskarte auf den Markt.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte ist der digitale Speicherort für alle eigenen Gesundheitsdaten (u.a. Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte) und bildet die Grundlage einer digitalen Anamnese. Patienten können sich über ihre Krankenversicherungen registrieren, melden sich über die ePA-App an und können dort alle hinterlegten Dokumente einsehen und neue hinzufügen.
Elektronische Verordnung (eVO)
Elektronische Verordnung (eVO) ist ein anderer Begriff für das elektronische Rezept (eRezept).
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Der elektronische Arztbrief ermöglicht es Ärzten und Psychotherapeuten schon seit einiger Zeit, Arztbriefe digital direkt aus ihrem Praxisverwaltungssystem zu versenden und zu empfangen. Für den Versand wird eine eHBA und damit eine QES benötigt.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der Heilberufsausweis ist eine personenbezogene Chipkarte, mit der sich Angehörige von Heilberufen (z.B. Ärzte und Apotheker) innerhalb des TI-Netzes identifizieren und ausweisen können. Der eHBA wird benötigt, um auf personenbezogene Daten der eGK zugreifen zu können. Jeder eHBA erhält außerdem eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), mit welchern Verordnungen und weitere Dokumente rechtssicher digital signiert werden können.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan (auch E-Medikationsplan oder eMP) ist das digitale Verzeichnis aller verschriebenen Medikamente eines Patienten. Auch weitere medikationsrelevante Daten (z.B. Allergien) können hier von allen behandelnden Ärzten hinterlegt werden. Über den eMP können relevante Informationen zwischen allen Akteuren ausgetauscht werden, die in die Behandlung eingebunden sind. Der eMP-Datensatz wird auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert.
Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
Das elektronische Gesundheitsberuferegister ist die gemeinsame Stelle der Länder, um die Ausgabe von elektronischen Ausweisen zu koordinieren. Zielgruppe sind nicht approbierte Leistungserbringer (z.B. der Pflegebereich oder Heilmittelerbringer), die nicht über eigene Institutionen/Körperschaften verfügen, die Ausweise ausgibt.
Elektronisches Rezept (eRezept)
Das elektronische Rezept ist die digitale Version des Papierrezeptes und kann von Ärzten elektronisch erstellt, signiert und in die TI eingestellt werden. Seit dem 01. Juli 2021 können Ärzte Verordnungen elektronisch auf die Smartphones ihrer Patientinnen schicken. Abzurufen sind alle E-Rezepte über die E-Rezept-App der gematik; einzulösen sind sie in allen Apotheken in Deutschland vor Ort und online. Deutschlandweit wird das E-Rezept ab 2022 eingeführt. Da in der Pflege nicht mit Rezepten gearbeitet wird, handelt es sich hier um den E-Leistungsnachweis, der beim Patienten direkt vor Ort unterzeichnet werden kann.
ePA-Aktensystem
Das Aktensystem der elektronischen Patientenakte stellt sicher, dass nur vorab autorisierte und authentifizierte Nutzer auf das Aktensystem zugreifen und mit ihm interagieren können.
Fachanwendungen
Eine Fachanwendung ist eine technische Anwendung, die innerhalb der Telematikinfrastruktur durch einen von der gematik zugelassenen oder beauftragten Anbieter zentral zur Verfügung gestellt und betrieben wird. Fachanwendungen werden in freiwillige und verpflichtende Anwendungen unterschieden. Beispiele sind z.B: eRezept, ePA, eMP, KIM.
Fachdienst
Fachdienste sind Bestandteile der Telematikinfrastruktur. Ein Fachdienst ist - im Unterschied zur Fachanwendung - jedoch kein Bestandteil der TI-Plattform. Hierbei handelt es sich um einen zentralen Anwendungsanteil einer Fachanwendung mit Anbindung an die TI-Plattform.
gematik
Die gematik ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH. Gesellschafter der gematik sind Bundesärztekammer (BÄK), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Deutscher Apothekerverband (DAV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)
Das GSAV ist im August 2019 in Kraft gettreten. Kern des GSAV ist die bessere Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Länderbehörden, die stärkere Kontrolle von Apotheken und Arzneimittelherstellern und die Kompetenzerweiterung des Bundes, wenn es um die Kontrolle der Arzneimittelsicherheit geht. Darüber hinaus wird die Schritt-für-Schritt Einführung des elektronischen Rezeptes im GSAV festgeschrieben.
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
Das GKV-Modernisierungsgesetz tritt 2004 in Kraft. § 291 im SGB V wird ergänzt und sieht die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI), die Gründung der gematik und die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für 2006 vor.
Institutionsidentität
Die SMC-B Institutions- bzw. Praxiskarten ermöglichen es Akteuren im Gesundheitswesen sich innerhalb der Telematikinfrastruktur zu identifizieren. Eine Institutionsidentität ermöglicht eine individuelle Identifikation innerhalb einer Organisationseinheit, z. B. die Identifikation einer einzelnen Arztpraxis in einem Praxisverbund oder einer einzelnen Abteilung innerhalb eines Krankenhauses.
Kartenherausgeber
Kartenherausgeber sind verantwortlich für die korrekte Zuordnung von Karten innerhalb der TI zu Personen, Institutionen und Geräten. Sie sind darüber hinaus verantwortlich für die Ausstellung, die Ausgabe und den Einzug der Karten.
Kommunikation für Leistungserbringer (KOM-LE)
KOM-LE ist die Vorgängerversion der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und sorgte für eine vertrauliche und sichere Kommunikation zwischen den Beteiligten im Gesundheitssystem. Die Abkürzung KOM-LE steht für Kommunikation zwischen Leistungserbringern.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
KIM sorgt für eine vertrauliche, verschlüsselte und verlässliche Kommunikation sensibler Gesundheitsdaten über Einrichtungen, Sektoren und Fachbereiche hinweg. KIM ist das zentrale Kommunikationssystem der TI. Zentrale Anwendungen sind derzeit der elektronische Arztbrief (eArtzbrief) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Konnektor
Der Konnektor sorgt als eine Art “Router” für die Anbindung der Praxis/Institution an die Telematikinfrastruktur. Der Konnektor stellt eine sichere Verbindung zur TI her, indem ein Virtual Privat Network (VPN) Zugang aufgebaut wird. Dies dient dem sicheren Datenverkehr und der Möglichkeit einer verschlüsselten Datenübertragung. Der Konnektor muss nicht zwingend vor Ort aufgestellt werden, sondern kann auch als Cloud-Lösung in einem Rechenzentrum integriert werden.
Krankenhausinformationssystem (KIS)
Das Krankenhausinformationssystem ist das IT-System in Krankenhäusern zur Abbildung digitaler Prozesse und als Schnittstelle zu weiteren Akteuren im Gesundheitssystem. Mit dem KIS können im Kontext der Telematikinfrastruktur beispielsweise Daten der elektronischen Gesundheitskarte eingelesen werden oder Daten auf der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Auch weitere relevante Informationen wie der Notfalldatensatz oder ein elektronischer Medikationsplan können hier sicher angezeigt werden. Das KIS ist ein Primärsystem und damit kein Bestandteil der TI-Plattform.
Laborinformationssystem (LIS)
Ein Laborinformationssystem ist das zentrale IT-System der Labore und ermöglicht die Speicherung, den Abruf und die Bearbeitung von Labordaten. Im Kontext der Telematikinfrastruktur ist das LIS die Schnittstelle zu digitalen Angeboten und Anwendungen für Patienten und Leistungserbringer zur Übermittlung relevanter medizinischer Daten. Das LIS ist ein Primärsystem und damit kein Bestandteil der TI-Plattform.
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Das NFDM beschreibt die Möglichkeit des Zugriffs auf im Notfall relevante Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Dazu gehören u.a. Medikamente, Hinweise auf Allergien und Unverträglichkeiten, oder auch Kontaktdaten von Angehörigen. Auch persönliche Erklärungen wie Patientenverfügungen oder Organspendeausweise können hinterlegt werden.
Notfalldatensatz (NFD)
Der Notfalldatensatz beinhaltet alle Daten, die für das Notfalldatenmanagement relevant sind. Hierzu zählen v.a. medizinische Hintergrundinformationen.
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
Das Gesetz ist am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten, klärt die Nutzung von digitalen Angeboten durch Patienten (z.B. die elektronische Patientenakte, ePA) und regelt Datenschutzfragen von Patientendaten und Haftungsfragen. Bestandteil ist u.a. die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts ab Januar 2022. Die Verpflichtung gilt zuerst für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, weitere Kategorien (z.B. Heilmittel, häusliche Pflege) sollen fortlaufend hinzukommen.
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde 2018 beschlossen und trat in 2019 in Kraft. Der Fachkräftemangels in der Kranken- und Altenpflege ist zentraler Punkt des Gesetzes; 13.000 neue Stellen in der Altenpflege sollen geschaffen werden.
Praxis- bzw. Institutionsausweis
Der Ausweis dient zur Authentifizierung und Identifizierung im Netzwerk als rechtmäßiger Nutzer der Telematikinfrastruktur. Jede Gruppe im Gesundheitswesen hat eine eigene Karte. Der Zugang wird zentral über das Gesundheitsberuferegister (eGBR) verwaltet (s. auch SMC-B). Herausgegeben werden die Karten von den kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV), den Landesapothekerkammern für Apotheken und der Deutschen Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG) im stationären Bereich.
Praxisverwaltungssoftware (PVS)
Eine Praxisverwaltungssoftware ist das Praxismanagementsystem, das Ärzte, Psychotherapeuten und Heilmittelerbringer in der alltäglichen Praxisorganisation unterstützt. Alle Abläufe sollen digital abgebildet werden können, damit eine einfache Schnittstelle zu den Anwendungen und Funktionen der Telematikinfrastruktur sichergestellt werden kann. Neben Online-Abrechnungen oder der Buchhaltung kann über die PVS z.B. auf die elektronische Patientenakte zugegriffen werden oder sicher mit Kollegen kommuniziert werden. Das PVS ist ein Primärsystem und damit kein Bestandteil der TI-Plattform.
Primärsystem (PS)
Unter Primärsystem versteht man alle IT-Systeme, die vor Ort bei einem Leistungserbringer eingesetzt werden, wie beispielsweise eine Praxisverwaltungssoftware (PVS), ein Zahnarztpraxisverwaltungssystem (ZVS), ein Krankenhausinformationssystem (KIS) oder eine Apothekensoftware (AVS). Die administrative Hoheit liegt beim jeweiligen Leistungserbringer, womit Primärsysteme kein Bestandteil der TI-Plattform sind.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die QES ist die digitale rechtssichere Authentifizierung in der TI zum Unterzeichnen von wichtigen Dokumenten. Grundlage für die QES ist ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen und stellt sicher, dass medizinische Dokumente verschlüsselt und damit sicher vor der Einsicht Unbefugter sind. Jede Signatur ist eindeutig einem Inhaber zugeordnet und mit einem Zeitstempel versehen. Nachträgliche Änderungen sind transparent einsehbar. Eine qualifizierte elektronische Signatur mit einem Heilberufsausweis (HBA) ist einer handschriftlichen Unterschrift auf Papier gleichgestellt.
Remote-PIN
Der Remote-PIN ist ein Mechanismus, der es ermöglicht, an einem Kartenterminal (A) eine Karte einzustecken und dazu an einem anderen Kartenterminal (B) eine PIN einzugeben.
Signatur-PIN (PIN QES)
Zusammen mit dem Heilberufsausweis (eHBA) ermöglicht die Signatur-PIN eine rechtsverbindliche und qualifizierte Unterschrift (QES).
SMC-B
SMC-B steht für Security Module Card und ist der elektronische Praxisausweis für (Zahn-)ärzte und Psychotherapeuten bzw. der elektronische Institutionsausweis für Apotheken und Krankenhäuser. Technisch und vom Funktionsumfang gibt es zwischen dem Praxis- und Institutionsausweis keine Unterschiede, lediglich die Anwendergruppe ist eine andere. Die SMC-B (bzw. SMC-B ORG) ermöglichen eine sichere Authentifizierung einer Praxis/eines Betriebs innerhalb der TI und Zugang zu ihr. Die Karten gelten außerdem als Authentifizierung zum Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
SMC-B KRT
Die SMC-B KRT ist eine weitere Spezialform der SMC-B und ist die Institutionskarte für Kostenträger, d.h. Krankenversicherungen. Auch hier ist kein Zugriff auf medizinische Daten der elektronischen Gesundheitskarte möglich.
SMC-B ORG
Die SMC-B ORG wird zentral von der gematik herausgegeben und ist für alle sonstigen Organisationen im Gesundheitswesen (Krankenversicherungen, Verbände, Dienstleister, Facheinrichtungen für Therapie und Pflege, Kammern, Vereinigungen von Berufsgruppen etc.). Als Institutionskarte der Telematikinfrastruktur ist sie eine spezielle Variante der SMC-B, jedoch ohne Zugriffsrecht auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte und Daten medizinischer Fachanwendungen.
SMC-K (gSMC-K)
Die gSMC-K ist die Chipkarte für Geräte innerhalb der Telematikinfrastruktur. Das “g” steht dabei für “gerätespezifisch”. Sie ist das Sicherheitsmodul innerhalb des Konnektors und die einzig fest verbaute - und damit nicht sichtbare - Smartcard. Alle kryptografischen Funktionen des Konnektors werden durch diese Karte übernommen.
SMC-KT (gSMC-KT)
Die SMC-KT ist wie die SMC-K eine gerätespezifische Karte für den eHealth-Kartenterminal. Die Karte wird im stationären Terminal montiert, um über den Konnektor eine sichere Verbindung zur Telematikinfrastruktur herzustellen.
SMC-RFID
Die SMC-RFID ist eine weitere Karte innerhalb der TI-Struktur, wobei das RFID für Radio Frequency Identification steht. Die SMC-RFID ist der personengebundene Schlüsselspeicher zum Auslösen einer Komfortsignatur.
Telematik
Telematik ist ein zusammengesetzter Begriff aus den beiden Worten “Telekommunikation” und “Informatik”. Es geht darum, Daten und Informationen zu erstellen, zu ermitteln, zu speichern, zu verarbeiten und mit Hilfe von Telekommunikationssystemen zu vernetzen.
Telematik Plattform (dezentrale Produkte)
Dezentrale Produkte der TI-Plattform sind alle Produkte, die lokal vor Ort in den Netzen der Leistungserbringer und Kostenträger sind. Dazu gehören z.B. Konnektor, Kartenterminal, die elektronische Gesundheitskarte, HBA und SMC.
Telematik Plattform (zentrale Produkte)
Zentrale Produkte der TI-Plattform sind alle Produkte, die von Herstellern entwickelt und von Anbietern innerhalb der TI betrieben werden. Diese zentralen Produkte setzen die vorab definierten Netzwerkdienste, Infrastrukturdienste und Basisdienste um.
Telematik-ID
Die Telematik-ID stellt eine eindeutige elektronische Identität von Leistungserbringern und medizinischen Institutionen innerhalb der TI dar. Sie wird von den Sektoren des Gesundheitswesens zugewiesen, verwaltet und kontrolliert. Die Telematik-ID kann mit jedem Kartenwechsel geändert werden. Ziel ist es, eine eindeutige Identifizierung über alle Sektoren hinweg zu gewährleisten.
Telematikinfrastruktur (TI)
Die Telematikinfrastruktur ist die “Datenautobahn” des deutschen Gesundheitswesens und hat es zum Ziel, alle Akteure im Gesundheitsnetz miteinander zu vernetzen und eine sichere und schnelle Kommunikation verschiedener IT-Systeme zu ermöglichen. Die TI ist Informations-, Kommunikations-, und Sicherheitsinfrastruktur und ermöglicht einen organisationsübergreifenden Datenaustausch.
Telematikinfrastruktur Plattform (TI-Plattform)
Die TI-Plattform unterstützt die Fachanwendungen der TI mit allen nötigen technischen und organisatorischen Anteilen und besteht aus dezentralen Komponenten, den zentralen Diensten und dem Zugangsnetz. Bestandteil sind alle nötigen Schnittstellen- und Ablaufdefinitionen für alle Fachanwendungen der TI.
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Das TSVG wird 2019 beschlossen. Mit dem TSVG erhält der Bund die Mehrheitsanteile an der gematik.
Verifikationskarten
Eine Verifikationskarte ist eine SMC-B ohne eine X.509-Zertifikation, sodass keine individuelle Zuordnung zu einer Person möglich ist. Sie dient zur Prüfung der elektronischen Gesundheitskarte.
Versicherten Help Desk (VHD)
Der Versicherten Help Desk ist erster Ansprechpartner bei allen Störungen im Zusammenhang mit dem ePA-Aktensystem. Hier werden Probleme behoben, die von Versicherten gemeldet werden.
Versichertenstammdaten (VSD)
Zu den Versichertenstammdaten gehören u.a. Name, Geburtsdatum und Wohnort einer Person, die auf jeder elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind.
Versichertenstammdaten Online-Prüfung
§ 291 SGB V sieht vor, dass alle Versichertenstammdaten (VSD) regelmäßig auf Gültigkeit und Aktualität geprüft werden müssen. Dafür wird zuerst die allgemeine Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte geprüft, dann die Aktualität der VSD. Haben sich Daten verändert, werden sie anschließend aktualisiert.
Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Das VSDM dient dem Austausch von Versichertenstammdaten zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Die Stammdaten eines jeden Patienten sind auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Mit der Anbindung an die TI werden bei jedem Lesen der eGK die dort gespeicherten Daten an die Krankenkasse gesendet und mit den dort vorhandenen abgeglichen und gegebenenfalls aktualisiert.
VPN-Zugang
VPN steht für Virtuelles Privates Netzwerk (VPN). Damit alle Sicherheitsstandards eingehalten werden, brauchen alle Akteure einen VPN-Zugang zur TI, der von der gematik zertifiziert und freigegeben werden muss. Der Zugang dient der Absicherung hochsensibler medizinischer Daten im digitalen Datenverkehr.
A
AMTS-Datenmanagement
AMTS steht für Arzneimitteltherapiesicherheit. Das AMTS-Datenmanagement ermöglicht es, patientenindividuelle Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Es ist eine freiwillige Fachanwendung in der Telematikinfrastruktur.
Anwender
Anwender sind alle natürlichen Personen und Organisationen, die TI-Services nutzen, aber auch Leistungserbringer, die bestimmte Systeme verantworten.
Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, freiwillig
Neben verpflichtenden Anwendungen der eGK gibt es freiwillige Angebote, in die der Versicherte vorher einwilligen muss (gemäß § 291a Abs. 3 SGB V). Dazu gehören u.a. das Notfalldatenmanagement oder die elektronische Patientenakte.
Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, verpflichtend
Einige Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte sind sogenannte Pflichtanwendungen. Dazu gehört u.a. das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM).
Apothekenverwaltungssoftware (AVS)
Eine Apothekenverwaltungssoftware ist das IT-Managementsystem, das Apotheker in ihrer täglichen Arbeit unterstützt und digital Prozesse abbildet. Im Kontext der Telematikinfrastruktur ist die AVS die Schnittstelle, um Funktionen der TI nutzen zu können, wie beispielsweise das eRezept. Das AVS ist ein Primärsystem und damit kein Bestandteil der TI-Plattform.
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
AMTS beschreibt alle Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass ein Arzneimittel ordnungsgemäß gebraucht wird. Ziel ist es, den Medikationsprozess effizient zu gestalten, Medikationsfehler zu vermeiden und das Risiko für die Patienten zu minimieren.
Arzneimittelverordnungsdaten
In den Arzneimittelverordnungsdaten sind alle Informationen über die von einem Arzt ausgestellten Verordnungen zu finden.
B
Basis-Rollout
Arztpraxen und Krankenhäuser sind schon seit einigen Jahren mit Kartenterminals ausgestattet und die Versicherten haben bereits seit einigen Jahren individuelle elektronische Gesundheitskarten. Der sogenannte Basis-Rollout Prozess der Telematikinfrastruktur ist damit abgeschlossen.
Bestandssystem
Im Kontext der Telematikinfrastruktur werden so alle bereits bestehenden IT-Systeme von Leistungserbringern und Kostenträgern bezeichnet. Sie selbst sind kein Bestandteil der Telematikinfrastruktur, sondern gehören zu den Fachanwendungen.
Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP)
Bekommt ein Versicherter gleichzeitig mindestens drei Arzneimittel, dann hat er Anspruch auf einen eigenen Medikationsplan (in Papierform). Dieser Plan wird durch einen Arzt erstellt und ausgehändigt (§ 31a SGB V).
D
Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)
DEMIS ist die technische Grundlage für ein schnelles und verlässliches Meldewesen. Melde- und Benachrichtigungspflichtige Stellen können medizinische Daten bzw. Testdaten aus Laboren digital sicher und schnell über ein digitales Meldeportal an Gesundheitsämter, Landesbehörden oder beispielsweise das RKI übermitteln.
Dienstleister vor Ort (DVO)
Dienstleister vor Ort (DVOs) sind natürliche Personen, die vor Ort Anwender der TI bei allen Belangen unterstützen. Sie arbeiten im dezentralen Bereich.
Digitale Identität
Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) ist vorgesehen, dass alle (gesetzlich) Versicherten und Leistungserbringer ab 2023 eigene sichere digitale Identitäten haben. Sie sollen eine sichere Authentifizierung für digitale Anwendungen ermöglichen.
Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
Ziel des 2020 in Kraft getretenen DVG ist die flächendeckende Verfügbarkeit von digitalen Gesundheitsangeboten für Patienten. Es verpflichtet Apotheken bis zum 30.09.2020 und Krankenhäuser bis zum 31.12.2020 zur Anbindung an die TI.
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
Das DVPMG ist im Juni 2021 in Kraft getreten und damit das jüngste Gesetz im TI-Kontext. Im Fokus stehen mehr Telemedizin, eine moderne Vernetzung über die Telematikinfrastruktur und digitale Unterstützung für die Pflege - sogenannte DiPAs (Digitale Pflegeanwendungen). Auch die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird weiterentwickelt und in die ePA integriert. Teilnehmende der TI bekommen ab 2021 digitale Identitäten zur sicheren Identifizierung im Datennetz.
Drittanbieter
Drittanbieter sind all solche Anbieter, die Anwendungen, Dienste oder Komponenten innerhalb des TI-Systems zur Verfügung stellen, die notwendig zur Nutzung mancher Services sind, jedoch nicht ein Produkttyp der TI sind. Beispiele sind u.a. Hersteller von Primär Systemen und QES-Clients (QES = Qualifizierte Elektronische Signatur).
E
E-Health Kartenterminal
Der E-Health-Kartenterminal liest die Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, des Praxisausweises und des eHBA aus und sorgt für eine Authentifizierung innerhalb des TI-Netzwerks. Um Onlineanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen zu können, ist ein E-Health-Kartenterminal notwendig. Der E-Health-Kartenterminal wird vor Ort aufgestellt; dazu gibt es mobile Kartenterminals für Hausbesuche o.ä.
E-Health-Gesetz
Das E-Health-Gesetz ist das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen und hat die Grundlagen für die Telematikinfrastruktur gelegt. Ziel ist es, die Chancen der Digitalisierung für alle Akteure und v.a. für Patienten nutzbar zu machen und eine sichere Infrastruktur zu schaffen. Das 2015 beschlossene Gesetz tritt 2016 in Kraft.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Arztpraxen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen der Patienten verschicken. Die Papier-AU verliert ab Herbst ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Juli 2022 soll von Krankenkassen in einem nächsten Schritt dann die digitale Weiterleitung der eAU an Arbeitgeber möglich sein.
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte ist der individuelle Gesundheitsausweis eines jeden Patienten, gilt als Nachweis einer Versicherung und ist berechtigt zur Inanspruchnahme (zahn-)ärztlicher Behandlung (gemäß § 15 SGB V). Rückseitig ist zudem die European Health Insurance Card (EHIC) abgebildet. 2011 kommt die erste Generation der elektronischen Gesundheitskarte auf den Markt.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte ist der digitale Speicherort für alle eigenen Gesundheitsdaten (u.a. Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte) und bildet die Grundlage einer digitalen Anamnese. Patienten können sich über ihre Krankenversicherungen registrieren, melden sich über die ePA-App an und können dort alle hinterlegten Dokumente einsehen und neue hinzufügen.
Elektronische Verordnung (eVO)
Elektronische Verordnung (eVO) ist ein anderer Begriff für das elektronische Rezept (eRezept).
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Der elektronische Arztbrief ermöglicht es Ärzten und Psychotherapeuten schon seit einiger Zeit, Arztbriefe digital direkt aus ihrem Praxisverwaltungssystem zu versenden und zu empfangen. Für den Versand wird eine eHBA und damit eine QES benötigt.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der Heilberufsausweis ist eine personenbezogene Chipkarte, mit der sich Angehörige von Heilberufen (z.B. Ärzte und Apotheker) innerhalb des TI-Netzes identifizieren und ausweisen können. Der eHBA wird benötigt, um auf personenbezogene Daten der eGK zugreifen zu können. Jeder eHBA erhält außerdem eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), mit welchern Verordnungen und weitere Dokumente rechtssicher digital signiert werden können.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan (auch E-Medikationsplan oder eMP) ist das digitale Verzeichnis aller verschriebenen Medikamente eines Patienten. Auch weitere medikationsrelevante Daten (z.B. Allergien) können hier von allen behandelnden Ärzten hinterlegt werden. Über den eMP können relevante Informationen zwischen allen Akteuren ausgetauscht werden, die in die Behandlung eingebunden sind. Der eMP-Datensatz wird auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert.
Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
Das elektronische Gesundheitsberuferegister ist die gemeinsame Stelle der Länder, um die Ausgabe von elektronischen Ausweisen zu koordinieren. Zielgruppe sind nicht approbierte Leistungserbringer (z.B. der Pflegebereich oder Heilmittelerbringer), die nicht über eigene Institutionen/Körperschaften verfügen, die Ausweise ausgibt.
Elektronisches Rezept (eRezept)
Das elektronische Rezept ist die digitale Version des Papierrezeptes und kann von Ärzten elektronisch erstellt, signiert und in die TI eingestellt werden. Seit dem 01. Juli 2021 können Ärzte Verordnungen elektronisch auf die Smartphones ihrer Patientinnen schicken. Abzurufen sind alle E-Rezepte über die E-Rezept-App der gematik; einzulösen sind sie in allen Apotheken in Deutschland vor Ort und online. Deutschlandweit wird das E-Rezept ab 2022 eingeführt. Da in der Pflege nicht mit Rezepten gearbeitet wird, handelt es sich hier um den E-Leistungsnachweis, der beim Patienten direkt vor Ort unterzeichnet werden kann.
ePA-Aktensystem
Das Aktensystem der elektronischen Patientenakte stellt sicher, dass nur vorab autorisierte und authentifizierte Nutzer auf das Aktensystem zugreifen und mit ihm interagieren können.
F
Fachanwendungen
Eine Fachanwendung ist eine technische Anwendung, die innerhalb der Telematikinfrastruktur durch einen von der gematik zugelassenen oder beauftragten Anbieter zentral zur Verfügung gestellt und betrieben wird. Fachanwendungen werden in freiwillige und verpflichtende Anwendungen unterschieden. Beispiele sind z.B: eRezept, ePA, eMP, KIM.
Fachdienst
Fachdienste sind Bestandteile der Telematikinfrastruktur. Ein Fachdienst ist - im Unterschied zur Fachanwendung - jedoch kein Bestandteil der TI-Plattform. Hierbei handelt es sich um einen zentralen Anwendungsanteil einer Fachanwendung mit Anbindung an die TI-Plattform.
G
gematik
Die gematik ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH. Gesellschafter der gematik sind Bundesärztekammer (BÄK), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Deutscher Apothekerverband (DAV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)
Das GSAV ist im August 2019 in Kraft gettreten. Kern des GSAV ist die bessere Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Länderbehörden, die stärkere Kontrolle von Apotheken und Arzneimittelherstellern und die Kompetenzerweiterung des Bundes, wenn es um die Kontrolle der Arzneimittelsicherheit geht. Darüber hinaus wird die Schritt-für-Schritt Einführung des elektronischen Rezeptes im GSAV festgeschrieben.
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
Das GKV-Modernisierungsgesetz tritt 2004 in Kraft. § 291 im SGB V wird ergänzt und sieht die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI), die Gründung der gematik und die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für 2006 vor.
I
Institutionsidentität
Die SMC-B Institutions- bzw. Praxiskarten ermöglichen es Akteuren im Gesundheitswesen sich innerhalb der Telematikinfrastruktur zu identifizieren. Eine Institutionsidentität ermöglicht eine individuelle Identifikation innerhalb einer Organisationseinheit, z. B. die Identifikation einer einzelnen Arztpraxis in einem Praxisverbund oder einer einzelnen Abteilung innerhalb eines Krankenhauses.
K
Kartenherausgeber
Kartenherausgeber sind verantwortlich für die korrekte Zuordnung von Karten innerhalb der TI zu Personen, Institutionen und Geräten. Sie sind darüber hinaus verantwortlich für die Ausstellung, die Ausgabe und den Einzug der Karten.
Kommunikation für Leistungserbringer (KOM-LE)
KOM-LE ist die Vorgängerversion der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und sorgte für eine vertrauliche und sichere Kommunikation zwischen den Beteiligten im Gesundheitssystem. Die Abkürzung KOM-LE steht für Kommunikation zwischen Leistungserbringern.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
KIM sorgt für eine vertrauliche, verschlüsselte und verlässliche Kommunikation sensibler Gesundheitsdaten über Einrichtungen, Sektoren und Fachbereiche hinweg. KIM ist das zentrale Kommunikationssystem der TI. Zentrale Anwendungen sind derzeit der elektronische Arztbrief (eArtzbrief) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Konnektor
Der Konnektor sorgt als eine Art “Router” für die Anbindung der Praxis/Institution an die Telematikinfrastruktur. Der Konnektor stellt eine sichere Verbindung zur TI her, indem ein Virtual Privat Network (VPN) Zugang aufgebaut wird. Dies dient dem sicheren Datenverkehr und der Möglichkeit einer verschlüsselten Datenübertragung. Der Konnektor muss nicht zwingend vor Ort aufgestellt werden, sondern kann auch als Cloud-Lösung in einem Rechenzentrum integriert werden.
Krankenhausinformationssystem (KIS)
Das Krankenhausinformationssystem ist das IT-System in Krankenhäusern zur Abbildung digitaler Prozesse und als Schnittstelle zu weiteren Akteuren im Gesundheitssystem. Mit dem KIS können im Kontext der Telematikinfrastruktur beispielsweise Daten der elektronischen Gesundheitskarte eingelesen werden oder Daten auf der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Auch weitere relevante Informationen wie der Notfalldatensatz oder ein elektronischer Medikationsplan können hier sicher angezeigt werden. Das KIS ist ein Primärsystem und damit kein Bestandteil der TI-Plattform.
L
Laborinformationssystem (LIS)
Ein Laborinformationssystem ist das zentrale IT-System der Labore und ermöglicht die Speicherung, den Abruf und die Bearbeitung von Labordaten. Im Kontext der Telematikinfrastruktur ist das LIS die Schnittstelle zu digitalen Angeboten und Anwendungen für Patienten und Leistungserbringer zur Übermittlung relevanter medizinischer Daten. Das LIS ist ein Primärsystem und damit kein Bestandteil der TI-Plattform.
N
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Das NFDM beschreibt die Möglichkeit des Zugriffs auf im Notfall relevante Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Dazu gehören u.a. Medikamente, Hinweise auf Allergien und Unverträglichkeiten, oder auch Kontaktdaten von Angehörigen. Auch persönliche Erklärungen wie Patientenverfügungen oder Organspendeausweise können hinterlegt werden.
Notfalldatensatz (NFD)
Der Notfalldatensatz beinhaltet alle Daten, die für das Notfalldatenmanagement relevant sind. Hierzu zählen v.a. medizinische Hintergrundinformationen.
P
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
Das Gesetz ist am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten, klärt die Nutzung von digitalen Angeboten durch Patienten (z.B. die elektronische Patientenakte, ePA) und regelt Datenschutzfragen von Patientendaten und Haftungsfragen. Bestandteil ist u.a. die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts ab Januar 2022. Die Verpflichtung gilt zuerst für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, weitere Kategorien (z.B. Heilmittel, häusliche Pflege) sollen fortlaufend hinzukommen.
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde 2018 beschlossen und trat in 2019 in Kraft. Der Fachkräftemangels in der Kranken- und Altenpflege ist zentraler Punkt des Gesetzes; 13.000 neue Stellen in der Altenpflege sollen geschaffen werden.
Praxis- bzw. Institutionsausweis
Der Ausweis dient zur Authentifizierung und Identifizierung im Netzwerk als rechtmäßiger Nutzer der Telematikinfrastruktur. Jede Gruppe im Gesundheitswesen hat eine eigene Karte. Der Zugang wird zentral über das Gesundheitsberuferegister (eGBR) verwaltet (s. auch SMC-B). Herausgegeben werden die Karten von den kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV), den Landesapothekerkammern für Apotheken und der Deutschen Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG) im stationären Bereich.
Praxisverwaltungssoftware (PVS)
Eine Praxisverwaltungssoftware ist das Praxismanagementsystem, das Ärzte, Psychotherapeuten und Heilmittelerbringer in der alltäglichen Praxisorganisation unterstützt. Alle Abläufe sollen digital abgebildet werden können, damit eine einfache Schnittstelle zu den Anwendungen und Funktionen der Telematikinfrastruktur sichergestellt werden kann. Neben Online-Abrechnungen oder der Buchhaltung kann über die PVS z.B. auf die elektronische Patientenakte zugegriffen werden oder sicher mit Kollegen kommuniziert werden. Das PVS ist ein Primärsystem und damit kein Bestandteil der TI-Plattform.
Primärsystem (PS)
Unter Primärsystem versteht man alle IT-Systeme, die vor Ort bei einem Leistungserbringer eingesetzt werden, wie beispielsweise eine Praxisverwaltungssoftware (PVS), ein Zahnarztpraxisverwaltungssystem (ZVS), ein Krankenhausinformationssystem (KIS) oder eine Apothekensoftware (AVS). Die administrative Hoheit liegt beim jeweiligen Leistungserbringer, womit Primärsysteme kein Bestandteil der TI-Plattform sind.
Q
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die QES ist die digitale rechtssichere Authentifizierung in der TI zum Unterzeichnen von wichtigen Dokumenten. Grundlage für die QES ist ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen und stellt sicher, dass medizinische Dokumente verschlüsselt und damit sicher vor der Einsicht Unbefugter sind. Jede Signatur ist eindeutig einem Inhaber zugeordnet und mit einem Zeitstempel versehen. Nachträgliche Änderungen sind transparent einsehbar. Eine qualifizierte elektronische Signatur mit einem Heilberufsausweis (HBA) ist einer handschriftlichen Unterschrift auf Papier gleichgestellt.
R
Remote-PIN
Der Remote-PIN ist ein Mechanismus, der es ermöglicht, an einem Kartenterminal (A) eine Karte einzustecken und dazu an einem anderen Kartenterminal (B) eine PIN einzugeben.
S
Signatur-PIN (PIN QES)
Zusammen mit dem Heilberufsausweis (eHBA) ermöglicht die Signatur-PIN eine rechtsverbindliche und qualifizierte Unterschrift (QES).
SMC-B
SMC-B steht für Security Module Card und ist der elektronische Praxisausweis für (Zahn-)ärzte und Psychotherapeuten bzw. der elektronische Institutionsausweis für Apotheken und Krankenhäuser. Technisch und vom Funktionsumfang gibt es zwischen dem Praxis- und Institutionsausweis keine Unterschiede, lediglich die Anwendergruppe ist eine andere. Die SMC-B (bzw. SMC-B ORG) ermöglichen eine sichere Authentifizierung einer Praxis/eines Betriebs innerhalb der TI und Zugang zu ihr. Die Karten gelten außerdem als Authentifizierung zum Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
SMC-B KRT
Die SMC-B KRT ist eine weitere Spezialform der SMC-B und ist die Institutionskarte für Kostenträger, d.h. Krankenversicherungen. Auch hier ist kein Zugriff auf medizinische Daten der elektronischen Gesundheitskarte möglich.
SMC-B ORG
Die SMC-B ORG wird zentral von der gematik herausgegeben und ist für alle sonstigen Organisationen im Gesundheitswesen (Krankenversicherungen, Verbände, Dienstleister, Facheinrichtungen für Therapie und Pflege, Kammern, Vereinigungen von Berufsgruppen etc.). Als Institutionskarte der Telematikinfrastruktur ist sie eine spezielle Variante der SMC-B, jedoch ohne Zugriffsrecht auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte und Daten medizinischer Fachanwendungen.
SMC-K (gSMC-K)
Die gSMC-K ist die Chipkarte für Geräte innerhalb der Telematikinfrastruktur. Das “g” steht dabei für “gerätespezifisch”. Sie ist das Sicherheitsmodul innerhalb des Konnektors und die einzig fest verbaute - und damit nicht sichtbare - Smartcard. Alle kryptografischen Funktionen des Konnektors werden durch diese Karte übernommen.
SMC-KT (gSMC-KT)
Die SMC-KT ist wie die SMC-K eine gerätespezifische Karte für den eHealth-Kartenterminal. Die Karte wird im stationären Terminal montiert, um über den Konnektor eine sichere Verbindung zur Telematikinfrastruktur herzustellen.
SMC-RFID
Die SMC-RFID ist eine weitere Karte innerhalb der TI-Struktur, wobei das RFID für Radio Frequency Identification steht. Die SMC-RFID ist der personengebundene Schlüsselspeicher zum Auslösen einer Komfortsignatur.
T
Telematik
Telematik ist ein zusammengesetzter Begriff aus den beiden Worten “Telekommunikation” und “Informatik”. Es geht darum, Daten und Informationen zu erstellen, zu ermitteln, zu speichern, zu verarbeiten und mit Hilfe von Telekommunikationssystemen zu vernetzen.
Telematik Plattform (dezentrale Produkte)
Dezentrale Produkte der TI-Plattform sind alle Produkte, die lokal vor Ort in den Netzen der Leistungserbringer und Kostenträger sind. Dazu gehören z.B. Konnektor, Kartenterminal, die elektronische Gesundheitskarte, HBA und SMC.
Telematik Plattform (zentrale Produkte)
Zentrale Produkte der TI-Plattform sind alle Produkte, die von Herstellern entwickelt und von Anbietern innerhalb der TI betrieben werden. Diese zentralen Produkte setzen die vorab definierten Netzwerkdienste, Infrastrukturdienste und Basisdienste um.
Telematik-ID
Die Telematik-ID stellt eine eindeutige elektronische Identität von Leistungserbringern und medizinischen Institutionen innerhalb der TI dar. Sie wird von den Sektoren des Gesundheitswesens zugewiesen, verwaltet und kontrolliert. Die Telematik-ID kann mit jedem Kartenwechsel geändert werden. Ziel ist es, eine eindeutige Identifizierung über alle Sektoren hinweg zu gewährleisten.
Telematikinfrastruktur (TI)
Die Telematikinfrastruktur ist die “Datenautobahn” des deutschen Gesundheitswesens und hat es zum Ziel, alle Akteure im Gesundheitsnetz miteinander zu vernetzen und eine sichere und schnelle Kommunikation verschiedener IT-Systeme zu ermöglichen. Die TI ist Informations-, Kommunikations-, und Sicherheitsinfrastruktur und ermöglicht einen organisationsübergreifenden Datenaustausch.
Telematikinfrastruktur Plattform (TI-Plattform)
Die TI-Plattform unterstützt die Fachanwendungen der TI mit allen nötigen technischen und organisatorischen Anteilen und besteht aus dezentralen Komponenten, den zentralen Diensten und dem Zugangsnetz. Bestandteil sind alle nötigen Schnittstellen- und Ablaufdefinitionen für alle Fachanwendungen der TI.
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Das TSVG wird 2019 beschlossen. Mit dem TSVG erhält der Bund die Mehrheitsanteile an der gematik.
V
Verifikationskarten
Eine Verifikationskarte ist eine SMC-B ohne eine X.509-Zertifikation, sodass keine individuelle Zuordnung zu einer Person möglich ist. Sie dient zur Prüfung der elektronischen Gesundheitskarte.
Versicherten Help Desk (VHD)
Der Versicherten Help Desk ist erster Ansprechpartner bei allen Störungen im Zusammenhang mit dem ePA-Aktensystem. Hier werden Probleme behoben, die von Versicherten gemeldet werden.
Versichertenstammdaten (VSD)
Zu den Versichertenstammdaten gehören u.a. Name, Geburtsdatum und Wohnort einer Person, die auf jeder elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind.
Versichertenstammdaten Online-Prüfung
§ 291 SGB V sieht vor, dass alle Versichertenstammdaten (VSD) regelmäßig auf Gültigkeit und Aktualität geprüft werden müssen. Dafür wird zuerst die allgemeine Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte geprüft, dann die Aktualität der VSD. Haben sich Daten verändert, werden sie anschließend aktualisiert.
Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Das VSDM dient dem Austausch von Versichertenstammdaten zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Die Stammdaten eines jeden Patienten sind auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Mit der Anbindung an die TI werden bei jedem Lesen der eGK die dort gespeicherten Daten an die Krankenkasse gesendet und mit den dort vorhandenen abgeglichen und gegebenenfalls aktualisiert.
VPN-Zugang
VPN steht für Virtuelles Privates Netzwerk (VPN). Damit alle Sicherheitsstandards eingehalten werden, brauchen alle Akteure einen VPN-Zugang zur TI, der von der gematik zertifiziert und freigegeben werden muss. Der Zugang dient der Absicherung hochsensibler medizinischer Daten im digitalen Datenverkehr.
Mit dem Ausbau der Telematikinfrastruktur (kurz TI) als schnelle und sichere Datenautobahn des deutschen Gesundheitswesens soll die medizinische Versorgung in Deutschland nachhaltig digitaler und besser werden. Dafür werden medizinische Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Pflegebetriebe und Arztpraxen, aber auch Apotheken und einzelne Leistungserbringer:innen bereits jetzt oder in Zukunft an die TI angeschlossen. Begriffe wie Versichertenstammdatenmanagement (kurz VSDM), elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) oder SMC-B erscheinen jetzt möglicherweise noch fremd, werden aber in den nächsten Jahren besonders für Fachkräfte im Gesundheitsbereich immer wichtiger. Grundsätzlich bietet die Telematikinfrastruktur nicht nur Leistungserbringer:innen, sondern auch Patient:innen einige Vorteile: Die Bürokratie im Gesundheitswesen soll reduziert, die Behandlung und Versorgung von Patient:innen verbessert und die Kommunikation zwischen Institutionen und Leistungserbringer:innen einfacher und digitaler gemacht werden.
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