Pro Jahr werden alleine in Deutschland rund 500 Millionen Rezepte ausgestellt. All das passiert aktuell noch auf Papier. Das eRezept soll diese Papierberge verschwinden lassen und Rezepte und Verordnungen auf die digitale Autobahn des Gesundheitswesens bringen.
Auf einen Blick: Das ausgedruckte Muster-16-Formular wird durch eine digitale Lösung abgelöst.
Mit dem eRezept bzw. der eVerordnung können innerhalb der Telematikinfrastruktur Verordnungen in elektronischer statt in Papierform erstellt und ausgestellt werden. Nicht nur die Ausstellung der Rezepte geht damit schneller, sondern der gesamte Prozess bis hin zur Einlösung in den Apotheken wird verschlankt und effizienter. Ärzt:innen erstellen ein neues eRezept ausschließlich digital und signieren es elektronisch. Innerhalb der Telematikinfrastruktur steht es bis zu 100 Tage zum Abruf bereit. Versicherte erhalten einen Zugang zu ihrem eRezept über einen Rezeptcode entweder direkt digital über eine eRezept-App oder per Ausdruck. Die eRezept-App der gematik bietet umfangreiche Funktionen: Rezepte können eingescannt und gespeichert werden, in Vor-Ort-Apotheken direkt eingelöst werden, zur Abholung reserviert werden, per Botendienst angefragt werden oder von einer Versand-Apotheke geliefert werden lassen. eRezepte können dabei grundsätzlich in ganz Deutschland in jeder Apotheke eingelöst werden – vor Ort und online. Der Prozess über die gematik stellt sicher, dass alle Daten datenschutzkonform und sicher übermittelt werden und niemand Unberechtigtes Zugriff erhält.
Das eRezept funktioniert über QR-Codes.
Die Vorteile des e-Rezepts
Um konkrete Anwendungsszenarien des eRezeptes zu testen, Schnittstellen zu optimieren und das Benutzererlebnis zu perfektionieren wird das eRezept nicht direkt bundesweit eingeführt, sondern mit einer Testphase nur für apothekenpflichtige Arzneimittel zunächst in Berlin-Brandenburg evaluiert. Seit dem 1. Juli wird in dieser Fokusregion geschaut, wie die Anwendung den Praxistest besteht, angenommen wird und was noch verbessert werden kann. Zum neuen Jahr ab dem 1. Januar 2022 sollte dann die digitale Verschreibung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für alle gesetzlich Versicherten nach dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) verpflichtend sein. Das eRezept ist sowohl in der Testphase, als auch im bundesweiten Einsatz nur für gesetzlich Versicherte zugänglich.
Die eVerordnung für Heil- und Hilfsmittelerbringer:innen
Für Sie stellt sich jetzt sicherlich die Frage: Wann und in welcher Form wird das eRezept bzw. die eVerordnung für Heilmittel, Hilfsmittel und die Pflege in den Alltag kommen? Konkret absehbar ist das aktuell noch nicht, da zuerst die bundesweite Einführung für verschreibungspflichtige Medikamente abgewartet wird. Auch gibt es strukturell noch einige Hürden, denn für eine elektronische Verordnung muss eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur vorliegen. Für die Physiotherapie ist das seit Mitte 2021 freiwillig möglich, für andere Bereiche aber noch nicht. Außerdem braucht es zur sicheren Identifizierung und Authentifizierung einen Ausweis – beispielsweise einen elektronischen Heilberufsausweis (kurz eHBA). Zwar war bisher der Pilotbetrieb nur für Beschäftigte aus NRW möglich, dieser Service ist im April 2022 allerdings ausgeweitet worden. Ab sofort können auch Beschäftigte aus den Berufsfeldern der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie, den elektronischen Heilberufsausweis beantragen, wenn sie ihre ihre Berufserlaubnis in den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben (Stand: April 2022).
Aktuelles: Verlängerung der Testphase
In einer Pressemitteilung der gematik vom 21. Dezember 2021 heißt es “Praxen, Apotheken, Krankenkassen und Softwareanbieter müssen noch mehr Erfahrung mit dem eRezept sammeln, um das System sicher umstellen zu können.” Konkret bedeutet dies, dass die deutschlandweite Testphase fortgesetzt wird, während die offizielle verpflichtende Einführung des eRezeptes verschoben wird. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. “Sobald bestimmte Qualitätskriterien erfüllt sind, soll der flächendeckende Rollout in einem noch festzulegenden Verfahren erfolgen. Das weitere Vorgehen wird in den kommenden Wochen mit den Gesellschaftern abgestimmt.”