Das TI-Netzwerk hat es sich zum Ziel gesetzt, eines der sichersten Netzwerke der Welt zu werden. Datenschutz ist daher eines der Kernelemente, denn hier geht es nicht um irgendwelche Daten, sondern um höchstpersönliche Gesundheitsdaten von Patient:innen aus der gesamten Republik. Um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugang zum Netzwerk der TI bekommen, müssen sich die Akteure ausweisen, z.B. mit dem elektronischen Heilberufsausweis (kurz eHBA).

Auf einen Blick: Leistungserbringer:innen weisen sich mit dem eHBA in der TI aus.

Verifizierung von Leistungserbringer:innen

Die zentrale Herausforderung beim "Aufbau" der Telematikinfrastruktur bestand darin, sicherzustellen, dass nur befugte Personen Zugang zum TI-Netz haben. Die Lösung sind Chipkarten - vergleichbar mit Personalausweisen -, mit denen sich die Beschäftigten im Gesundheitswesen im TI-Netzwerk authentifizieren können. Die Idee ist vergleichbar mit einem Führerschein: Nur wer einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzt, kann innerhalb der TI agieren und zum Beispiel Daten anpassen. “Fahren ohne Führerschein" ist aus diesem Grund nicht möglich, denn nur wer eine solche Karte besitzt, kann sich über das eHealth-Kartenterminal verifizieren. Daher ist der elektronische Heilberufs- bzw. Berufsausweis (eHBA/eBA) ein zentraler Bestandteil des TI-Sicherheitskonzepts.

Nur mit dem elektronischen Heilberufs- bzw. Berufsausweis können Daten geändert oder eingetragen werden.

Funktionen des elektronischen Heilberufsausweis

Identifikation auf einen Blick

Mit dem eHBA im Scheckkartenformat können Sie sich auf einen Blick ausweisen. Für Ärzt:innen ist dies in Apotheken relevant, z. B. bei der Beschaffung von verschreibungspflichtigen Medikamenten. Aber auch für andere Angehörige der Gesundheitsberufe kann eine schnelle - und nicht-digitale - Identifizierung im Alltag von Nutzen sein.

Authentifizierung

Nicht nur offline, sondern vor allem online im TI-Netz eignet sich der eHBA zur Identifizierung und Authentifizierung. Zusammen mit dem eHealth-Kartenterminal vor Ort kann sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen Zugang zu wichtigen medizinischen Daten und Akten haben. Zugang zur TI gibt es dann im Zusammenspiel mit der SMC-B Karte. Diese ist die entscheidende Karte zur Authentifizierung, die allerdings nicht personengebunden sondern immer nur institutionsgebunden ist. Mit dem eHBA identifiziert man sich nicht nur zweifelsfrei als der:die Behandler:in sondern kann auch Daten in Fachanwendungen wie z.B. dem eMP oder NFDM ändern.

Vertraulichkeit

Mit dem eHBA können Dokumente digital ver- und entschlüsselt werden. So ist Sicherheit im Datenverkehr sichergestellt.

Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte

Mit einem gültigen eHBA ist es möglich, Daten aus elektronischen Gesundheitskarten (eGK) sicher auszulesen. Dabei sind nicht nur die Stammdaten relevant, sondern vor allem auch alle anderen TI-Anwendungen rund um die elektronische Gesundheitskarte, wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das Notfalldatenmanagement (NFDM).

Signatur

Zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten wird auch Ihre eigene Unterschrift auf dem eHBA gespeichert. Mit dieser so genannten qualifizierten elektronischen Signatur (QeS) können Sie Berichte oder Verfügungen digital – und vor allem rechtsgültig – unterschreiben.

5 häufige Fragen zum eHBA

Werfen wir nun einen Blick auf fünf der häufigsten Fragen, die im Rahmen der elektronischen Heilberufsausweise aufkommen.

Für wen gibt es einen eHBA bzw. einen eBA?

Alle Personen, die rechtlich zum Zugang zur Telematikinfrastruktur berechtigt sind, haben Anspruch auf einen eHBA oder eBA. Es wird zwischen dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und dem elektronischen Berufsausweis (eBA) unterschieden.

Der elektronische Heilberufsausweis (kurz: eHBA) ist ein Ausweis für alle Angehörigen der Heilberufe in Deutschland. Dazu gehören (Zahn-)Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Apotheker:innen. Vertreter:innen dieser sogenannten "approbierten Gesundheitsberufe" können ihren eHBA über die jeweiligen Landeskammern der Heilberufe (z.B. die Bayerische Landesärztekammer) beantragen. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird auch an alle nicht-approbierten Leistungserbringer:innen ausgegeben, die keine eigene Stelle (z.B. Kammern) zur Koordinierung der Ausweiserstellung haben. Hier erfolgt die Vergabe zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (kurz: eGBR) in Münster, Nordrhein-Westfalen.

Die ersten Berufsgruppen, dazu gehören Physiotherapeut:innen, Krankenschwestern, Hebammen und Geburtshelfer, können seit dem Frühjahr 2022 ihre eigenen eHBAs beantragen.

Der elektronische Berufsausweis (abgekürzt eBA) ist technisch identisch mit dem eHBA, hat aber nur eingeschränkte Zugangsrechte. Es richtet sich an medizinisches Personal im Gesundheitswesen (z. B. MTAs oder PTAs). Der eBA dient der Vorbereitung von Arbeitsschritten, die es den Angehörigen der Gesundheitsberufe ermöglichen, ihre tägliche Arbeit effektiver zu erledigen. So kann eine Arzthelferin beispielsweise geschützte Daten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) einsehen, aber keine Notfalldaten ändern.

Insgesamt sollen eHBA und eBA an rund 2 Millionen Menschen in Deutschland ausgegeben werden, die rund 60 Gesundheits- und Pflegeberufen angehören.

Von welcher Stelle bekomme ich einen eHBA?

elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Bild: gematik GmbH

Der eHBA kann von Heilmittelerbringer:innen beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster beantragt werden – aktuell für einige ausgewählte Berufsgruppen, am Sommer 2022 dann geplant für alle. Einen Überblick zum Prozess, Antworten auf häufig gestellte Fragen und alle Antragsinformationen gibt es hier auf der Seite der Bezirksregierung Münster. Nach Genehmigung des Antrags durch das eGBR muss der Ausweis bei einem Vertrauensdienstleister z.B. D-Trust (einem Unternehmen der Bundesdruckerei) bestellt werden.

Wann bekomme ich einen eHBA?

Physiotherapeut:innen, Pflegefachkräfte, Hebammen und Geburtshelfer, die in Deutschland eine Berufszulassung erworben haben, können ab sofort einen eHBA beantragen. Für alle anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen gibt es derzeit noch keine Antragsmöglichkeit, aber es ist klar, dass der eHBA in diesem Jahr auf alle Berufsgruppen erweitert werden wird.

Kostet der eHBA etwas?

Die Kosten für eHBA hängen von der jeweiligen Berufsgruppe und dem Dienstleister ab. Leistungserbringer:innen müssen mit laufenden Kosten von etwa 100 Euro pro Jahr rechnen. Allerdings gilt dies derzeit nur für Berufsgruppen, die bereits einen eHBA beantragen können. Für einzelne Berufsgruppen gibt es schon heute Refinanzierungsvereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband, sodass ein (großer) Teil der Kosten refinanziert wird.

Kosten eHBA

Ist der eHBA sicher?

Elektronische Heilberufsausweise sind - wie die gesamte TI-Infrastruktur - sehr sicher. Bei ihrer Ausstellung wird sorgfältig geprüft, ob die Antragstellenden tatsächlich berechtigt sind, einen solchen Ausweis zu führen. Bei Ärzt:innen wird zum Beispiel bei der zuständigen Kammer geprüft, ob der:die Antragsteller:in Mitglied einer Ärztekammer ist und damit zur Erstellung eines eHBA berechtigt ist.

Bei Heilmittelerbringer:innen, wie z. B. Physiotherapeut:innen, wird ein ähnliches Prüfungsverfahren angewandt. Das eGBR arbeitet bundesweit mit mehr als 1.500 Stellen zusammen, die die Qualifikationen und damit die Berufszulassung von Bewerber:innen bescheinigen können.

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