Der elektronische Heilberufsausweis (kurz eHBA) ist eine Karte, die zur Authentifizierung von Leistungserbringer:innen innerhalb der TI genutzt wird. Sie ermöglicht es Ihnen, sich als leistungserbringende Person sicher auszuweisen und bestimmte Tätigkeiten in der TI auszuführen. Im folgenden Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die Grundfunktionen des eHBa und zeigen Ihnen, welche Schritte Sie durchlaufen müssen, um einen eHBA zu beantragen.
Funktionen des eHBA
Mit dem elektronischen Heilberufsausweis können Sie sich als Leistungserbringer:in in der Telematikinfrastruktur sicher ausweisen. Das ist wichtig, um beispielsweise auf bestimmte Patientendaten zugreifen und diese ändern zu können. Eine weitere Funktion des eHBA ist die Erbringung einer digitalen Unterschrift, auch qualifizierte elektronische Signatur (QeS) genannt. Sobald Sie ihren Heilberufsausweis in das eHealth Kartenterminal einstecken, wird registriert, dass Sie eine bestimmte Aktion ausführen – das hinterlässt Ihre individuelle elektronische Signatur – und Sie haben Ihre Unterschrift in digitaler Form geleistet. Zudem brauchen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis zur Beantragung der SMC-B, der Institutionskarte, die Sie benötigen, um Ihre Praxis ebenfalls an die TI anzuschließen. Eine letzte, wichtige Funktion ist die Nutzung von KIM, der Kommunikation im Medizinwesen, die Ihnen ermöglicht, sich mit anderen Leistungserbringer:innen, Ärzt:innen oder Institutionen zu vernetzen und auszutauschen.
Im Überblick
eHBA beantragen: So geht’s
Derzeit können Physiotherapeut:innen, Pflegefachkräfte und Hebammen aus insgesamt 14 Bundesländern den eHBA bereits beantragen. Lediglich Thüringen und Brandenburg bilden noch Ausnahmen, sollen aber in Kürze ebenfalls folgen. Wichtig für die Bestellung sind drei Begriffe: Das Serviceportal NRW, das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) und die Vertrauensdienstanbieter (VDA). Die Beantragung läuft dann über die folgenden drei Schritte ab:
Der Prozess im Kurzüberblick
Im Serviceportal NRW registrieren Sie sich, um über das eGBR den Antrag stellen zu können.
Auf der Antragsseite im Serviceportal geben Sie personen- und berufsbezogene Daten an, hinterlegen Ihre Berufsurkunde und stellen den Antrag für Ihren eHBA. Zudem wählen Sie hier auch aus, bei welchem VDA Sie Ihren eHBA bestellen wollen. Das eGBR prüft im Hintergrund, ob Sie berechtigt sind, einen eHBA zu bestellen.
Auf der Seite Ihres ausgewählten VDA (z.B. bei D-Trust) bestellen Sie Ihren eHBA und wickeln die Zahlung ab.
Diese drei Stellen sind bei der Beantragung des eHBA beteiligt.
Ihre konkreten Schritte bei der eHBA-Bestellung
Der Prozess der Kartenbeantragung innerhalb der TI ist komplex und nicht immer auf den ersten Blick verständlich. Deswegen wollen wir Ihnen hier Ihre konkreten Schritte aufzeigen, die Sie bei der Antragstellung durchlaufen.
1.
Registrierung im Serviceportal NRW
- Entweder mit Benutzername und Passwort oder mit Online-Ausweisfunktion
- E-Mail des Portals bestätigen
Hier geht's zur Registrierung.
2.
Antragsseite im Serviceportal NRW
- Angabe der PLZ
- Auf “Antrag stellen” klicken
- Daten angeben
- Berufsurkunde hochladen
- Auswahl des VDA (z.B. D-Trust)
- Prüfansicht: Datenzusammenfassung vor dem Absenden
- Antrag abschicken und Auftragsnummer notieren
Hier geht's zur Antragsseite.
3.
eGBR prüft Berechtigung und bestätigt diese per Mail
- Sie erhalten eine E-Mail mit der Vorgangsnummer
4.
Bestellung des eHBA bei einem VDA (z.B. D-Trust)
- Neuen Antrag stellen
- Vorgangsnummer d. Antrags angeben
- Auswahl des Ident-Verfahrens
- Ausweisdokument wählen
- Liefer- und Rechnungsdaten angeben
- Zahlungsverfahren auswählen (Kosten sind mit der Kostenrückerstattung des GKV-Spitzenverbands abgedeckt)
- Zertifikats- und Fernsignaturkonto anlegen
- Kartenlayout festlegen und Foto auswählen
- Datenzusammenfassung vor dem Absenden
- Einwilligungen
- Antrag anzeigen und ausdrucken
- Per Post-Ident identifizieren und Antrag direkt versenden
Hier geht's zur Bestellung bei D-Trust.
Hinweis: Es besteht auch die Möglichkeit, das Ident-Verfahren über ein:e Mitarbeiter:in der opta data oder ein:e Mitarbeiter:in der D-Trust (einem der VDA) durchzuführen. Hier muss die Identifizierung dann vor der Antragsstellung passieren. Wenn Sie zu diesem Verfahren Fragen haben, melden Sie sich gern über unser Kontaktformular.