Sie ist heute aus keinem Portemonnaie mehr wegzudenken: Die elektronische Gesundheitskarte (kurz eGK), auch “Versichertenausweis”/”Versichertenkarte” genannt. Seit dem 1. Januar 2015 ist sie allein der Nachweis über eine (gültige) Krankenversicherung. Mit ihr können bei allen Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen und weiteren Institutionen (z.B. im Krankenhaus) mit Kassenzulassung medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden.

Auf einen Blick: Individueller Gesundheitsausweis und Nachweis einer Versicherung für Patienten

Die Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte

Jede:r in Deutschland Versicherte bekommt eine elektronische Gesundheitskarte, auf der die Versichertenstammdaten gespeichert sind. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und der Versichertenstatus. Auf jeder Karte ist außerdem (mit nur wenigen Ausnahmen) ein Foto des:der Versicherten abgebildet. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC). Um medizinische Leistungen der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen und sich als versicherte Person zu identifizieren, muss an fast allen Stellen im Gesundheitsbereich die eGK vorgelegt und eingelesen werden.

  • Kleines, kompaktes und standardisiertes Design (vgl. Personalausweis, EC-Karten)
  • Zentraler Speicherort für Versichertenstammdaten und optionale Informationen wie Notfalldaten oder ein elektronischer Medikationsplan
  • Stärkung der Patient:innen-Rechte und -Souveränität durch eine höhere Mitbestimmung bei der Verwaltung der eigenen medizinischen Daten
  • Europäisches Netzwerk für Behandlungen innerhalb der EU durch integrierte European Health Insurance Card (EHIC)
  • Schutz vor Missbrauch durch Passbild

Neben den Stammdaten, die vor allem für die Verwaltung relevant sind, können seit 2020 auch weitere Informationen auf der eGK gespeichert werden. Dazu gehören u.a. Notfalldaten bzw. Informationen zum Notfallmanagement, wie Hinweise auf Allergien oder Verweise auf Vollmachten und Patientenverfügungen, aber auch aktuelle Behandlungsinformationen, wie ein elektronischer Medikationsplan. Praxen, Krankenhäuser und andere medizinische Institutionen können so mit der eGK ihrer Patient:innen unkompliziert auf weitere behandlungsrelevante Informationen zugreifen. 

elektronische Gesundheitskarte

So sieht die elektronische Gesundheitskarte (kurz eGK) aus. [Foto: gematik GmbH]

Selbstverständlich haben die Patient:innen immer die Hoheit über ihre eigenen medizinischen Daten und können so jederzeit selbst bestimmen, welche Daten auf der eigenen eGK gespeichert werden sollen und welche nicht. Dafür gibt es eine individuelle PIN-Nummer, die vor jeder Änderung von Informationen eingegeben werden muss und die nur der:die Patient:in selbst hat. Ist ein Notfalldatensatz gespeichert, können Ärzt:innen und/oder Notfallsanitäter:innen auf diese Daten im Ernstfall auch ohne eine Zustimmung (hier: PIN-Eingabe) des:der Patient:in auf sie zugreifen, um Leben zu retten.

Die Anfänge der eGK

Angela Merkel nannte die eGK im Spiegel 2018 ein „Leuchtturmprojekt“, um der Welt zu beweisen, „auf welchen Gebieten wir vorn sind“. Bis das Projekt zum Leuchtturm wurde, gab es jedoch einige Hürden zu überwinden, denn was heute zu unserem Alltag von Patient:innen und Ärzt:innen gehört, hatte eine lange Vorlaufphase. Bereits 2003 schrieb das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor, dass die neue elektronische Gesundheitskarte mit dem Jahr 2006 verbindlich auf den Markt kommen sollte. Für diese erste Einführung und für den weiteren Betrieb wurde eine eigene Gesellschaft gegründet: Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH). Trotz neuer Institution scheiterte eine Umsetzung zum 1. Januar 2006 jedoch. In den kommenden Jahren konnten sich Ärz:innen und Krankenkassen nicht auf eine einheitliche Umsetzung einigen, sodass sich der Prozess immer weiter verzögerte.

Testphase in NRW

Zum 1. Oktober 2009 startete eine erste kleine Testphase der eGK im KV-Bezirk Nordrhein in NRW. Ein bundesweiter Rollout startete zwei Jahre später: Im Oktober 2011 begannen die ersten Krankenkassen die eGKs an ihre Versicherten zu schicken. Weitere zwei Jahre später – im Oktober 2013 – sollten laut GKV-Spitzenverband fast alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eine eGK haben. Im Januar 2014 folgte dann direkt eine erstes Update, mit dem alle alten Versichertenkarten durch neue eGKs mit Lichtbild des Versicherten abgelöst wurden, um Betrug und Missbrauch, aber auch Verwechslungen zu verringern.

Durch diesen langen Werdegang hat das “Projekt elektronische Gesundheitskarte” einiges an Geld gekostet – Schätzungen variieren. Eine Studie aus 2009 von Booz Allen Hamilton schätzt die Kosten für die Einführung (hier geschätzt: 5 Jahre) auf 2,8 bis 5,4 Milliarden Euro.

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