Telematikinfrastruktur - ein Begriff, der aktuell in aller Munde ist. Aber der Ursprung hierfür liegt bereits im Jahr 2004. Erfahren Sie hier alles über die Entstehung und Entwicklung der TI.

Auch wenn der Begriff Telematikinfrastruktur erst in den letzten Jahren größere mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, hat das “Projekt TI” schon eine recht lange Vergangenheit. Erste Erwähnung findet die Telematikinfrastruktur durch eine gesetzliche Verankerung im GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004.

Grundlage für die Anbindung verschiedener Gruppen an die TI sind mehrere Gesetze, die sich im Laufe der Zeit immer weiteren Detailfragen gewidmet haben. Dazu gehören federführend das E-Health-Gesetz (2016), das Digitale-Versorgung-Gesetz und das Patientendaten-Schutz-Gesetz (beide 2020).

Digitalisierung - erste Schritte

Ein erster Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die elektronische Gesundheitskarte. Mit ihr können sich alle in Deutschland Versicherten identifizieren und medizinische Leistungen der Krankenkassen in Anspruch nehmen. 2002 wird die Einführung der Karte geplant, eingeführt werden soll sie nach dem GKV-Modernisierungsgesetz (2004) im Jahr 2006. Tatsächlich kommt jedoch erst 2011 die erste Generation auf den Markt.  

Jedoch wird nicht nur die elektronische Gesundheitskarte in diesem Gesetz festgeschrieben, sondern auch § 291 im SGB V ergänzt: Die Telematikinfrastruktur soll eingeführt bzw. aufgebaut werden. Zuständig dafür ist die im Januar 2005 gegründete gematik GmbH (zuvor gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) als neue Spitzenorganisation des deutschen Gesundheitswesens. Gesellschafter der gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammer (BÄK/BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV), sowie die Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV/KZBV). Die gematik kümmert sich vor allem um die grundlegende Konzeption und Architektur der Telematikinfrastruktur, zum Beispiel durch die Ausarbeitung von Standards und Spezifikationen für Komponenten, Anbieter und Dienste.

Wie ging es weiter mit der Telematikinfrastruktur?

Ein nächster Meilenstein auf dem Weg zur Telematikinfrastruktur, wie wir sie heute kennen, ist das E-Health-Gesetz, das 2015 beschlossen wird und ein Jahr später in Kraft tritt. Hier werden erstmals konkrete Anwendungen eines digitalen Gesundheitswesens festgesetzt. 2017 werden die ersten technischen Endgeräte der Telematikinfrastruktur von der gematik zertifiziert: der Konnektor und das E-Health-Kartenterminal.

Ein Jahr später wird das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen, was 2019 in Kraft tritt. Weitere Geräte zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur werden eingeführt und von der gematik zertifiziert. Zur Anbindung von Krankenhäusern an die TI wird eine Refinanzierungsvereinbarung zwischen dem GKV-SV und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geschlossen. 2019 erhält der Bund mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Mehrheitsanteile an der gematik und mit einer neuen Finanzierungsvereinbarung wird die Anbindung der Apotheken fortgesetzt.

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