Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) können Notfallsanitäter:innen zukünftig im Einsatz schnell und sicher auf die wichtigen Gesundheitsdaten der Patient:innen zugreifen. Seit September 2023 ist die Beantragung des eHBA für Notfallsanitäter:innen nun möglich – jedoch noch nicht in allen Bundesländern. 

Mit dem eHBA kann auf medizinische Daten zugegriffen werden, die unmittelbar auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patient:innen abgespeichert sind. Dies können beispielsweise „Notfalldaten“ oder ein „elektronischer Medikationsplan“ sein. Somit können Notfallsanitäter:innen mit ihrem eHBA auf wichtige Informationen zu Vorerkrankungen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten und Dauermedikationen zugreifen. 
 
Darüber hinaus bietet der eHBA den Notfallsanitäter:innen auch eine sichere Möglichkeit, sich zu authentifizieren, um sich zukünftig in Portalen von Arztnetzen oder in der Telematikinfrastruktur selbst auszuweisen. Hierbei ist auch zu erwähnen, dass mit Hilfe des eHBA medizinische Daten generell sicher ent- und verschlüsselt werden. Ebenso kann mit Hilfe des eHBA zukünftig eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellt werden, um so elektronisch und rechtssicher Dokumente bei Bedarf zu signieren. 

Aktuell können die Angehörigen der folgenden Berufsgruppen ihren eHBA beantragen:

  • Pflegefachleute
  • Altenpfleger:innen
  • Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Hebammen
  • Notfallsanitäter:innen (zunächst nur mit Berufserlaubnis aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein oder Thüringen)

Der eHBA als Eintrittskarte in die TI 

Der schnelle Zugriff auf medizinische Daten schon am Einsatzort, ist gerade in Situationen, in denen Patient:innen nicht mehr ansprechbar sind, bei der Erstversorgung und Behandlung enorm wichtig.  

Versicherte können den behandelnden Ärzt:innen ihre Notfalldaten auch freiwillig im Rahmen der Regelversorgung, außerhalb der akuten Notfallversorgung, zur Verfügung stellen. Anders als bei den anderen medizinischen TI-Anwendungen, z. B. dem elektronischen Medikationsplan (eMP) oder der elektronischen Patientenakte (ePA), ist für den Zugriff auf die Notfalldaten keine Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) der Versicherten erforderlich. So wird sichergestellt, dass die Notfalldaten in medizinischen Akutfällen - unter Einsatz des eHBA - schnell zugänglich sind. 

Ihr Weg in die Telematikinfrastruktur – mit opta data

Der erste Schritt auf dem Weg zur TI-Anbindung ist die Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA), mit dem Sie sich innerhalb der TI authentifizieren können.  

Folgendermaßen funktioniert die Ausweisbeantragung: 

  • Registrierung im Serviceportal NRW mit Ihren persönlichen Daten, Benutzername und Passwort sowie einer Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse 
  • Beantragung des eHBA nach Eingabe von personen- und berufsbezogenen Daten und dem Upload Ihrer Berufsurkunde 
  • Genehmigung Ihrer eHBA-Bestellung per E-Mail 
  • verbindliche Bestellung Ihres eHBA z. B. bei unserem Partner D-Trust nach Ihrer persönlichen Identifizierung durch ein bewährtes Ident-Verfahren 
  • nach Erhalt kann der eHBA zusammen mit dem PIN-Brief über die Website der D-Trust freigeschaltet werden 

Um Ihnen die Beantragung des eHBA möglichst einfach zu gestalten, stellt Ihnen opta data den Karten-Hero zur Seite. Er unterstützt Sie mit: 

  • einer 5-Schritte-Anleitung zur Kartenbeantragung inklusive Verlinkung der Beantragungsportale 
  • einer detaillierten PDF-Anleitungen zum kostenlosen Download 
  • einer Webinaraufzeichnung mit allen Infos zur Kartenbeantragung 
  • einer Videoanleitung zur Kartenbeantragung - Schritt für Schritt 
  • FAQ-Bereich mit Fragen und Antworten rund um die Kartenbeantragung 

Der opta data Karten-Hero

Eine Grundvoraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) und des Institutionsausweises (SMC-B). Weil die Beantragung beider Karten durchaus ihre Tücken haben kann, unterstützen wir Sie dabei.

Der opta data Karten-Hero

Eine Grundvoraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) und des Institutionsausweises (SMC-B). Weil die Beantragung beider Karten durchaus ihre Tücken haben kann, unterstützen wir Sie dabei.

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