Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) können Notfallsanitäter:innen zukünftig im Einsatz schnell und sicher auf die wichtigen Gesundheitsdaten der Patient:innen zugreifen. Seit September 2023 ist die Beantragung des eHBA nun möglich – zunächst jedoch nur für Notfallsanitäter, die ihre Berufserlaubnis in NRW erhalten haben.
Mit dem eHBA kann auf medizinische Daten zugegriffen werden, die unmittelbar auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patient:innen abgespeichert sind. Dies können beispielsweise „Notfalldaten“ oder ein „elektronischer Medikationsplan“ sein. Somit können Notfallsanitäter:innen mit ihrem eHBA auf wichtige Informationen zu Vorerkrankungen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten und Dauermedikationen zugreifen.
Darüber hinaus bietet der eHBA den Notfallsanitäter:innen auch eine sichere Möglichkeit, sich zu authentifizieren, um sich zukünftig in Portalen von Arztnetzen oder in der Telematikinfrastruktur selbst auszuweisen. Hierbei ist auch zu erwähnen, dass mit Hilfe des eHBA medizinische Daten generell sicher ent- und verschlüsselt werden. Ebenso kann mit Hilfe des eHBA zukünftig eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellt werden, um so elektronisch und rechtssicher Dokumente bei Bedarf zu signieren.
Der eHBA als Eintrittskarte in die TI
Der schnelle Zugriff auf medizinische Daten schon am Einsatzort, ist gerade in Situationen, in denen Patient:innen nicht mehr ansprechbar sind, bei der Erstversorgung und Behandlung enorm wichtig.
Versicherte können den behandelnden Ärzt:innen ihre Notfalldaten auch freiwillig im Rahmen der Regelversorgung, außerhalb der akuten Notfallversorgung, zur Verfügung stellen. Anders als bei den anderen medizinischen TI-Anwendungen, z. B. dem elektronischen Medikationsplan (eMP) oder der elektronischen Patientenakte (ePA), ist für den Zugriff auf die Notfalldaten keine Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) der Versicherten erforderlich. So wird sichergestellt, dass die Notfalldaten in medizinischen Akutfällen - unter Einsatz des eHBA - schnell zugänglich sind.
Ihr Weg in die Telematikinfrastruktur – mit opta data
Der erste Schritt auf dem Weg zur TI-Anbindung ist die Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA), mit dem Sie sich innerhalb der TI authentifizieren können.
Folgendermaßen funktioniert die Ausweisbeantragung:
Um Ihnen die Beantragung des eHBA möglichst einfach zu gestalten, stellt Ihnen opta data den Karten-Hero zur Seite. Er unterstützt Sie mit:
Der opta data Karten-Hero
Eine Grundvoraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) und des Institutionsausweises (SMC-B). Weil die Beantragung beider Karten durchaus ihre Tücken haben kann, unterstützen wir Sie dabei.