Komponenten und technische Voraussetzungen

Auch im dritten Teil unserer neuen Themenreihe beantworten wir Ihre meistgestellten Fragen zur TI kompakt und verständlich. In diesem Teil der Reihe beschäftigen wir uns mit dem Themenkomplex rund um die Komponenten und technischen Voraussetzungen für den Anschluss an die TI. Welche Soft- und Hardware benötige ich für den TI-Anschluss? Wer wird Zugriff auf die TI bekommen? Diesen und weiteren Fragen gehen wir im Folgenden auf den Grund. 

Was brauche ich als Leistungserbringer für einen Anschluss an die TI? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?  

Voraussetzungen für die Nutzung der TI sind ein Computer (PC oder Laptop) und eine möglichst stabile Internetverbindung. Optimal wäre eine 1 GB Leitung, die TI funktioniert aber auch mit allen langsameren Verbindungen – die Übertragung dauert dann im Einzelfall, je nach Anwendung, ein wenig länger. Weiterhin benötigen Sie eine Branchensoftware, die TI-fähig ist. Denn die TI wird über Ihre normale Software genutzt. Im Grunde ist es für Sie so, als wenn Ihre Software ein umfassendes ‚Update‘ erhalten hat, mit dem Sie nun auch TI-Anwendungen nutzen können. 

Weitere technische Komponenten sind ein Konnektor für die Anbindung der Praxis/des Betriebs an die TI sowie ein eHealth-Kartenterminal für das Auslesen der Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte. Beide Komponenten erhalten Sie von uns, wobei der Konnektor zentral in einem Rechenzentrum verwaltet wird. Damit wir Sie an die TI anschließen können, benötigen Sie außerdem zwei Authentifizierungskarten: den eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) als digitaler Ausweis für die:den Behandelnde:n und eine SMC-B (Institutionsausweis) zur Identifizierung des Betriebs. Um diese Karten müssen Sie sich im Vorfeld kümmern und diese beantragen. 

Die Abwicklung zur Beantragung der SMC-B und des eHBA übernimmt das Serviceportal NRW zentral für alle Bundesländer. HIER gelangen Sie zur richtigen Seite.  

Wer wird Zugriff auf die TI haben? Kann jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin einer Gesundheitseinrichtung Zugriff bekommen oder gibt es bestimmte persönliche Voraussetzungen (Fachkraft)?    

Die TI ist eines der sichersten Netzwerke mit höchster Priorität auf dem Schutz sensibler Gesundheitsdaten. Daher muss jeder Betrieb sich mit der bereits erwähnten Institutionskarte (SMC-B) ausweisen.  

Darüber hinaus gibt es personengebundene Karten (ähnlich des HBA bei Ärzt:innen), sodass sichergestellt ist, dass nur die Person auf die TI zugreift, die sich dafür identifiziert hat. Ausschließlich ausgewiesene Personen haben Zugriff auf die Daten. Zur Beantragung des eHBA muss für die entsprechende Person ein Berufsnachweis über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) angefragt werden. Dieser wird in der Regel nur für Fachkräfte erteilt.  

Woher bekommt man die Geräte, wie z.B. das Lesegerät der Chipkarte, die Konnektoren, Software, etc.? 

Die Anbindung an die TI erfolgt in der Regel zentral in einem Rechenzentrum, sodass vor Ort im Betrieb nur noch ein (oder bei Bedarf mehrere) Kartenterminal(s) benötigt wird/werden. Das wird bei der Bestellung des TI-Anschlusses direkt mitberücksichtigt. Heißt: Es gibt ein Bestellportal, in dem der Anschluss inklusive Geräte bestellt werden kann und ein Techniker kümmert sich um die Einrichtung. Die Software für den Betrieb der Hardware ist bereits auf den Geräten installiert. Das Einzige, worum die Praxen/Betriebe sich separat kümmern sollten, ist eine Praxisverwaltungssoftware oder ein Warenwirtschaftssystem, welches die Betriebsabläufe ‚managed‘ und mit der TI kommunizieren kann. 

Ist bei mehreren Standorten der Anschluss an jedem einzelnen Standort notwendig oder reicht ein Anschluss für alle Standorte? 

Ob ein Anschluss für mehrere Standorte ausreicht, kommt immer ganz auf die Ausgangssituation an. Hierbei ist zu entscheiden, welche Standorte die Fachanwendungen der TI nutzen sollen. Jeder Standort, der eine Fachanwendung nutzen soll, muss auch einen TI-Zugang erhalten. 

Wie hoch sollte die Übertragungsrate des Internetanschlusses sein? 

Eine Leitung mit 1 Gigabit wird für die Nutzung der TI zwar empfohlen, da sie insbesondere bei großen Datenmengen Geschwindigkeitsvorteile mit sich bringt. Eine solche Leitung ist aber kein Muss. Sie können die TI in der Regel auch mit geringerem Datendurchsatz problemlos nutzen.  

Die erforderliche Bandbreite hängt von den jeweiligen Fachanwendungen ab. So ist das Datenvolumen für das Versichertenstammdatenmanagment (VSDM) und die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) eher gering, für Dateien in der elektronischen Patientenakte (ePA) schon eher hoch. Für den Start wird voraussichtlich KIM im Vordergrund stehen und daher ist eine durchschnittliche Anschlussleistung ausreichend. 

Kann ich die TI mit meiner Software nutzen oder benötige ich eine weitere Software? 

Im Idealfall können Sie die Software, die Sie heute im Einsatz haben, einfach weiter nutzen. Ihr Primärsystemanbieter muss durch ein Update der Software dafür sorgen, dass diese TI-fähig ist. Eine separate TI-Software, losgelöst von Ihrer Branchensoftware, gibt es nicht. 

Die opta data ist bestens mit den TI-Spezifikationen vertraut, gern übernehmen wir den Kontakt zu Ihrem Softwareanbieter und klären mit ihm die technischen Details, die es zu beachten gilt. Melden Sie sich dazu gerne unter telematik@optadata-gruppe.de und wir nehmen Ihnen diesen Schritt im Vorfeld gerne und natürlich kostenfrei ab. 

Woher weiß ich, ob meine Software TI-fähig ist? 

Das können Sie bei Ihrem Softwareanbieter direkt erfragen. Er ist in der Verantwortung, die Software so zu gestalten, dass seine Kund:innen in der Lage sind, die TI über die gewohnte Software zu nutzen. 

Wenn mein Anbieter keine Möglichkeit hat, meine Software TI-fähig zu machen, muss ich dann die Software wechseln? 

Sollte Ihr Anbieter dies nicht können, wenden Sie sich gerne in dem Fall an uns unter telematik@optadata-gruppe.de. Es gibt Möglichkeiten, Ihren Softwareanbieter dabei zu unterstützen, Ihre Software TI-fähig zu machen, ohne dass Sie den Anbieter wechseln müssen. Im konkreten Bedarfsfall helfen wir gerne weiter. 

Muss die Hardware irgendwann ausgetauscht werden? 

Im Rahmen von TI as a Service (dem Betrieb eines Konnektors im Rechenzentrum) wird in Ihrem Betrieb/Ihrer Praxis lediglich ein Kartenterminal aufgestellt. Der Rest der Hardware wird zentral im Rechenzentrum verwaltet. Somit kann die Ausfall- und Störungsquote auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Weiterhin werden die Hardwarekomponenten softwareseitig mit Updates versorgt, sodass diese stets über aktuelle Versionen verfügen. Daher ist der Fall eines grundsätzlichen Austauschs erst einmal nicht gegeben. Sollte dennoch einmal ein Defekt an einem Kartenlesegerät vorliegen, kann dieses schnell und unkompliziert ausgetauscht werden. 

Grundsätzlich hat der im Rechenzentrum verbaute Konnektor eine dezidierte Laufzeit von 4 Jahren nach Inbetriebnahme. Danach muss das entsprechende Konnektorzertifikat erneuert werden. Da der Konnektor, wie bereits erwähnt, zentral in einem Rechenzentrum verwaltet wird, erfolgt dieser Tausch in der Regel unkompliziert und ohne Ihre Praxisabläufe zu stören. 

Ich habe gelesen, dass derzeit an einer TI-Version ohne Hardware-Konnektor gearbeitet wird. Lohnt es sich jetzt den TI-Anschluss mit Konnektor einzurichten, wenn es bald schon eine Softwareversion ohne Hardware geben soll?  

Es stimmt, dass Konnektoren in Zukunft entfallen sollen. Allerdings ist derzeit noch nicht genau absehbar, wann das der Fall sein wird. Sie als Leistungserbringer:in sollten sich überlegen, ob Sie den Nutzen der TI nicht schon so früh wie möglich erhalten möchten. Darunter fallen unter anderem eine deutliche Effizienzsteigerung durch Einsicht in vorherige Behandlungspläne, eine schnellere Kommunikation mit anderen Leistungserbringer:innen durch direkte Kommunikationskanäle, eine geringere Fehleranfälligkeit und eine bessere Patientenversorgung durch eine gemeinsame und transparente Informationsbasis. 

Mit der Lösung der opta data stellen wir für Sie außerdem sicher, dass bereits heute der Konnektor nur noch im zentralen Rechenzentrum steht (TIaaS). Sie haben keinen Konnektor vor Ort in Ihren Räumlichkeiten und werden den zukünftigen Wechsel vom Rechenzentrumskonnektor auf einen Softwarekonnektor gar nicht bemerken. Somit müssen Sie, sobald die Authentifizierungskarten verfügbar sind, nicht warten und haben auch keinen Nachteil, da die technischen Veränderungen für Sie durch die opta data im Hintergrund vorgenommen werden. 

Der opta data Karten-Hero

Eine Grundvoraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) und des Institutionsausweises (SMC-B). Weil die Beantragung beider Karten durchaus ihre Tücken haben kann, unterstützen wir Sie dabei.

Der opta data Karten-Hero

Eine Grundvoraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) und des Institutionsausweises (SMC-B). Weil die Beantragung beider Karten durchaus ihre Tücken haben kann, unterstützen wir Sie dabei.

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