Anbindungspflicht, Bestell- und Anschlussprozess

Auch im vierten Teil unserer neuen Themenreihe beantworten wir Ihre meistgestellten Fragen zur Telematikinfrastruktur (TI) kompakt und verständlich. In diesem Teil behandeln wir dir Themenbereiche Anbindungspflicht, Bestell- und Anschlussprozess. Wie sind die konkreten Anschlussfristen für meine Berufsgruppe? Wie genau laufen eigentlich Bestell- und Anschlussprozess ab? Diesen und weiteren Fragen gehen wir im Folgenden auf den Grund. 

Ist der Anschluss an die TI für sonstige Leistungserbringer:innen Pflicht?  

Ja, der Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist bzw. wird Pflicht für ambulante und stationäre Pflegebetriebe, die außerklinische Intensivpflege, Heil- und Hilfsmittelerbringer:innen und Hebammen und Geburtshelfer. 

Wie sind die Anschlussfristen?    

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für alle Akteure im Gesundheitswesen früher oder später verpflichtend. Dafür gibt es, gesetzlich verankert, zwei Arten von Anschlussfristen: Freiwillige und verpflichtende, die derzeit wie folgt festgelegt sind: 

2020: Pflege (freiwillig) 

2021: Hebammen und Physiotherapeut:innen (freiwillig) 

2024: Heilmittelerbringer:innen und Hilfsmittelanbieter:innen (freiwillig) 

2025, vorauss.: Pflege (verpflichtend) 

2026: Heilmittelerbringer:innen und Hilfsmittelanbieter:innen (verpflichtend) 

Aus Erfahrung können wir sagen, dass, je näher die Anbindungsfrist rückt, die Anfragen zunehmen und einige Zeit zwischen dem Auftrag und der tatsächlichen Anbindung vergeht. Daher empfehlen wir, sich frühzeitig um die TI-Anbindung zu kümmern und somit entspannt und startklar zu sein, wenn die Nutzung der TI verbindlich wird.  

Muss ich mich an die TI anbinden lassen, wenn ich ausschließlich privat behandle und abrechne? 

Nein, eine Anschlusspflicht besteht außerhalb der gesetzlichen Versorgung nicht. Eine Anbindung kann jedoch hilfreich sein, um auch in Zukunft lückenlose Informationen zu erhalten und mit Kolleg:innen Informationen austauschen zu können, die nicht rein privat abrechnen. Außerdem ziehen die privaten Krankenversicherungen auch eine Nutzung von TI-Komponenten in Betracht. 

Gibt es auch eine Pflicht zur Teilnahme für den Rettungsdienst? 

Bisher gibt es noch wenig Informationen dazu, wie und wann der Rettungsdienst an der TI teilnehmen kann. Notfallsanitäter:innen werden wahrscheinlich als erste der Berufsgruppen aus dem Rettungsdienst angeschlossen. Die Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) für Notfallsanitäter:innen wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres möglich sein. 

Wie läuft der Bestell- und Anschlussprozess ab? 

Damit der Anschluss Ihrer Praxis/Ihres Betriebs an die TI möglichst reibungslos verläuft, sollten Sie sich bestenfalls im Vorfeld einen Überblick über die notwendigen Vorbereitungen und Schritte verschaffen. 

In unserem Blogartikel erfahren Sie, wie genau der Bestellprozess abläuft, welche Termine auf Sie zukommen und was Sie konkret im Blick behalten müssen.  

Eine Übersicht über die Anbindungspflichten und -möglichkeiten. 

An wen kann man sich wenden, um sich an die TI anschließen zu lassen?   

Es gibt verschiedene Anbieter am Markt, bei denen Sie einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur beauftragen können. Wichtig ist, dass diese Anbieter durch die gematik zertifizierte Komponenten für Ihren TI-Anschluss anbieten.  

Bei opta data erhalten Sie alles rund um Ihren TI-Anschluss aus einer Hand. Das bedeutet, Sie bestellen bei uns den Zugang und wir kümmern uns um den Rest, auch um die Installation. Unsere Kund:innen werden über ein Rechenzentrum angeschlossen, sodass bei Ihnen vor Ort in der Einrichtung oder Praxis lediglich ein Kartenterminal aufgestellt wird. Das hat für Sie den Vorteil, dass es vor Ort keinen „Kabelsalat“ gibt oder technische Geräte herumstehen und Sie durch die zentrale Verwaltung jederzeit auf dem aktuellen Stand sind.  

Auch wenn es einmal eine Störung gibt, wird diese sofort erkannt und kann behoben werden – ohne dass erst ein Termin bei Ihnen vor Ort geplant werden muss. Ganz konkret übernimmt unsere Techniker-Einheit die Installation im Rechenzentrum und kümmert sich um den Anschluss des Kartenterminals bei Ihnen vor Ort. Der gesamte Prozess geht automatisch und Hand in Hand, sodass Sie sich nicht an unterschiedliche Firmen wenden müssen. 

Der opta data Karten-Hero

Eine Grundvoraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) und des Institutionsausweises (SMC-B). Weil die Beantragung beider Karten durchaus ihre Tücken haben kann, unterstützen wir Sie dabei.

Der opta data Karten-Hero

Eine Grundvoraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) und des Institutionsausweises (SMC-B). Weil die Beantragung beider Karten durchaus ihre Tücken haben kann, unterstützen wir Sie dabei.

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