Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) war das erste große Projekt der Telematikinfrastruktur. Bis zur Einführung des VSDM konnten die Stammdaten von Versicherten zwar von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gelesen werden, jedoch nicht aktualisiert bzw. angepasst werden. Ziel des VSDM ist es nun, die Aktualität der Stammdaten von gesetzlich Versicherten zu sichern, sodass diese zentralen Informationen immer auf dem neuesten Stand sind. 

Auf einen Blick: Austausch von Versichertenstammdaten zwischen Krankenkassen und Leistungserbringer:innen

Die Stammdaten jedes:jeder Patient:in (Versichertenstammdaten, kurz VSD) sind auf der eigenen elektronischen Gesundheitskarte (kurz eGK) gespeichert. Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden bei jedem Lesen der eGK die dort gespeicherten Daten an die Krankenkasse gesendet und mit den dort vorhandenen abgeglichen und gegebenenfalls aktualisiert. So können Ärzt:innen und weitere Akteure im Gesundheitswesen beim Einlesen der eGK feststellen, ob ein:e Patient:in versichert ist – und damit Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung in Anspruch nehmen darf – oder nicht.

Zu den Versichertenstammdaten gehören:

  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse)
  • Versicherungsdaten (Informationen zur Krankenversicherung, z.B. Krankenversichertennummer)
  • Angaben zum Versicherungsschutz und Möglichkeiten der Kostenerstattung

Die Vorteile

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
  • Standard
    Größere Standardisierung durch eine einheitliche Erfassung der Stammdaten aller gesetzlichen Versicherte
  • Zeitersparnis
    Zeitersparnis durch eine vollautomatische Erfassung beim Einlesen der eG
  • Vereinheitlichung
    Einheitliche Informationen bei Ärzt:innen und Krankenkassen, durch einen regelmäßigen Abgleich beim Lesen der eGK
  • Aktualität  
    Digitale Aktualisierung von Versichertendaten ohne erneuten Versand von Gesundheitskarten durch Krankenkasse

Seit Anfang Juli 2019 ist das VSDM für Vertragsärzt:innen verpflichtend. Ein Abgleich (und ggf. das Aktualisieren) der Daten der eGK ist jeweils beim ersten Arztbesuch im Quartal verpflichtend. Findet dieser Abgleich nicht statt, können Honorarkürzungen drohen (nach § 291b Abs. 5 SGB V). Sollte es zwischen den Daten auf der Karte und den Daten, die bei der Krankenkasse hinterlegt sind, Abweichungen geben, dann können diese direkt vor Ort auf der eGK aktualisiert werden. Da dieser Abgleich komplett digital stattfindet, können neue Stammdaten direkt in die jeweils eigene Praxissoftware übernommen werden, sodass auch außerhalb der Telematikinfrastruktur in den eigenen Programmen immer alles auf dem neuesten Stand ist.

So läuft’s in der Praxis

Wenn Patient:innen zum:zur Ärzt:in kommen ist ein erster routinierter Schritt das Vorzeigen der elektronischen Gesundheitskarte. Nachdem diese in das eHealth-Kartenterminal vor Ort gesteckt wird, weiß die Praxis nicht nur, um welchen:welche Patient:in es sich gerade handelt, sondern sieht immer auch, ob er oder sie aktuell einen gültigen Versicherungsstatus hat oder nicht.

Diese Information kommt direkt von der Krankenkasse des:der Patient:in, die über die Telematikinfrastruktur mit der Praxis verbunden ist. Beim Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse werden zwei Dinge abgefragt: Ob die eGK noch gültig ist und ob die derzeit hinterlegten Stammdaten noch aktuell sind. Ist die Karte bzw. der Versicherungsstatus ungültig, dann wird die Karte gesperrt. Ist der Versicherungsstatus gültig, aber gibt es neue Daten, dann werden diese automatisch auf die eGK übertragen. In der Praxissoftware kann jeweils eingesehen werden, ob die Daten übereinstimmen oder im eigenen System aktualisiert wurden.

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