Bei der Beantragung des Praxisausweises gelten seit dem 3. April neue Sicherheitsvorgaben. Wer eine SMC-B-Karte beantragt, muss ab sofort ein sogenanntes sicheres Identifizierungsverfahren durchlaufen. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Änderungen auf Sie zukommen. 

Die SMC-B-Karte (Security Module Card Typ B), auch Praxis- oder Institutionsausweis genannt, ist Voraussetzung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), denn mit ihr können sich Praxen und Betriebe als rechtmäßige Nutzer der TI ausweisen. Die Beantragung der Karte für nicht-verkammerte Leistungserbringer erfolgt über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), gefolgt von der Bestellung über einen Vertrauensdiensteanbieter. 

Seit dem 3. April 2023 gelten hierbei neue Sicherheitsvorgaben der gematik: Wie beim elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) bereits üblich, müssen sich Antragsteller:innen ab sofort auch bei der SMC-B-Bestellung persönlich identifizieren. Diese Identifizierung erfolgt in der Regel über das POSTIDENT-Verfahren in der Postfiliale oder die Online-Ausweisfunktion. Für letztere benötigen Leistungserbringer einen Personalausweis, der für diese Funktion freigeschaltet ist. Darüber hinaus besteht oft auch auf Messen oder Veranstaltungen, bei denen Vertrauensdiensteanbieter wie D-Trust vor Ort sind, die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert zu identifizieren. 

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Eine Grundvoraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) und des Institutionsausweises (SMC-B). Weil die Beantragung beider Karten durchaus ihre Tücken haben kann, unterstützen wir Sie dabei.

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