Der Gesetzesentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht vor, dass auch stationäre Pflegeeinrichtungen sich bis Juli 2024 an die TI anbinden müssen. Was der Entwurf noch beinhaltet und welche Auswirkungen er für die Pflegekräfte hat, erklären wir hier.  

Auf einen BlickÜberblick über die Neuerungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) 

TI-Anschluss für stationäre Pflegeeinrichtungen 

Derzeit ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für stationäre Pflegeeinrichtungen freiwillig. Mit einem neuen Gesetzesentwurf ändert sich dies jedoch: Der Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) enthält eine Verpflichtung für stationäre Pflegeeinrichtungen, sich bis Juli 2024 an die TI anzuschließen. Bisher gibt es bereits eine bestehende Verpflichtung für ambulante Pflegedienste und außerklinische Intensivpflegedienste. Hier ist der TI-Anschluss bis 1.1.2024 vorgesehen.  

Für Pflegekräfte, die im stationären Dienst arbeiten, bedeutet dies auch, dass sie künftig einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen müssen, um sich digital auszuweisen und beispielsweise auf Gesundheitsdaten von Patient:innen zugreifen zu können. Pflege-Stationen benötigen außerdem einen Institutionsausweis (SMC-B) 

Als Begründung für die Neuerung wird angeführt, dass Pflegekräfte unabhängig von ihrem Einsatzort befugt sind, Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu erbringen. Laut BVMed sei daher eine Anbindung an die TI unerlässlich. Zudem sollen Instrumente der Digitalisierung stärker dafür eingesetzt werden, Pflegekräfte bei der Dokumentation und anderen administrativen Aufgaben zu entlasten und insgesamt einen schnelleren Informationsaustausch zu ermöglichen.  

Wie ist der Stand der Dinge?

Current Progress
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Weitere Neuerungen des PUEG 

Pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen soll die Suche nach freien Pflegeplätzen erleichtert werden. Dafür soll es zukünftig ein elektronisches Informationsportal geben. Auf diesem Portal können Pflegeangebote wohnortnah gefunden werden – sowohl ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen als auch flankierende Unterstützungs- und Betreuungsangebote.  

Außerdem ist die Gründung eines Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege geplant. Damit soll das Pflegepersonal entlastet werden, denn das Zentrum soll künftig Verbesserungspotentiale erkennen und so die pflegerische Versorgung verbessern.  

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