Die Authentifizierungskarten und ihre Beantragung

Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen zur Telematikinfrastruktur! Für unsere neue Themenreihe haben wir die meistgestellten Fragen zur TI zusammengetragen und beantworten sie Ihnen kompakt und verständlich. Den Auftakt bildet der Themenkomplex rund um die Authentifizierungskarten eHBA und SMC-B. Wo kann ich meinen eHBA beantragen und wo die SMC-B? Wer ist überhaupt berechtigt, die Karten zu beantragen und wie viele Karten benötige ich? Diesen und weiteren Fragen gehen wir im Folgenden auf den Grund. 

Wo kann ich meinen eHBA beantragen?  

Nicht-verkammerte Leistungserbringer können ihren eHBA beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Die Abwicklung dafür übernimmt das Serviceportal NRW zentral für alle Bundesländer. HIER gelangen Sie zur richtigen Seite, auf der Sie ein Konto anlegen können. Anschließend können Sie den eHBA unter folgendem LINK beantragen.  

Nachdem die Beantragung des eHBA bewilligt wurde, kann dieser bei einem Vertrauensdiensteanbieter wie beispielweise der D-Trust bestellt werden. Den Link dazu finden Sie HIER. Für verkammerte Leistungserbringer erfolgt die Beantragung über die einschlägigen Handwerkskammern. 

Die Ausweise der TI: So können sich Leistungserbringer künftig elektronisch ausweisen.

Die Ausweise der TI: So können sich Leistungserbringer künftig elektronisch ausweisen.

Wo kann ich meine SMC-B beantragen?  

Wie der eHBA wird auch die SMC-B beim eGBR über das Serviceportal NRW beantragt. Hierfür melden Sie sich mit Ihrem Account aus dem eHBA-Prozess an. Nachdem die Beantragung der SMC-B bewilligt wurde, können Sie diese bei einem Vertrauensdiensteanbieter, beispielsweise D-Trust, bestellen. HIER geht’s zur Bestellung bei D-Trust. 

Welche Berufsgruppen und welche Bundesländer können zum jetzigen Zeitpunkt bereits die Authentifizierungskarten beantragen?   

Seit Mitte April ist die Beantragung der Karten beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) bundesweit möglich. Der in Nordrhein-Westfalen gestartete Pilotbetrieb zur Ausgabe von eHBA- und SMC-B-Karten ist inzwischen auf alle Bundesländer ausgeweitet.  

Der eHBA kann von Angehörigen folgender Berufsgruppen beantragt werden:  

  • Pflegefachleute
  • Altenpfleger:innen
  • Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen 
  • Physiotherapeut:innen 
  • Hebammen

Eine SMC-B Karte kann von diesen Leistungserbringerinstitutionen beantragt werden:  

  • Betriebsstätten der Geburtshilfe 
  • Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
  • Betriebsstätten der Physiotherapie

Wie läuft die Beantragung ab? 

Der Beantragungsprozess von eHBA und SMC-B umfasst mehrere Schritte und ist nicht immer selbsterklärend. Aus diesem Grunde haben wir auf einer Sonderseite zur Kartenbeantragung alle wichtigen Informationen und praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Sie zusammengestellt. HIER geht’s zu unserer Sonderseite. 

Welche Funktionen haben eHBA und SMC-B? Wie unterscheiden sie sich? 

eHBA und SMC-B sind Ihre Eintrittskarten in die Welt der TI. Beide Authentifizierungskarten sind Voraussetzung für die Teilnahme an dem digitalen Netzwerk. 

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein personenbezogener Ausweis und dient der Authentifizierung des jeweiligen Behandlers. Er bietet sicheren Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und deren Fachanwendungen sowie die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Mit dem eHBA haben Leistungserbringer außerdem die Möglichkeit, Dokumente digital und rechtssicher zu unterzeichnen. Denn zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten wird auch Ihre persönliche Signatur auf dem eHBA gespeichert. Nur Inhaber eines eHBA können den Praxisausweis, die sogenannte SMC-B Karte, bestellen. 

Auch Änderungen von personenbezogenen Daten können ausschließlich mit einem eHBA durchgeführt werden. Auf diese Weise soll Missbrauch vermieden und ausreichender Datenschutz gewährleistet werden. Ein Beispiel für eine solche Änderung ist das Hinzufügen eines neuen Medikamentes im elektronischen Medikationsplan sowie das Anlegen eines Notfalldatensatzes auf der Gesundheitskarte.  

Mit der SMC-B Karte (Security Module Card Typ B) oder auch Institutionsausweis genannt, können sich Praxen und Betriebe als rechtmäßige Nutzer der TI ausweisen.  

Mit der SMC-B hat der Leistungserbringer Zugriff auf die Anwendungen in der TI sowie auf die eGK des Patienten. Durch die SMC-B bekommt die Institution beispielsweise Zugriff auf das Mailsystem KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und kann so Daten verschlüsselt und sicher versenden. Wichtiger Unterschied zum eHBA: Mit der SMC-B Karte können Institutionen auf Patientendaten zugreifen, für eine Änderung dieser Daten ist jedoch ein eHBA zwingend erforderlich.  

Die Beantragung beider Authentifizierungskarten wird zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) geregelt. 

Wer in einem Betrieb benötigt einen eHBA? Und wer ist überhaupt berechtigt, Karten zu beantragen? 

Der elektronische Heilberufsausweis ist dem medizinischen Fachpersonal vorbehalten. So können beispielsweise Pflegekräfte oder Physiotherapeut:innen einen eHBA beantragen, Personen mit einem kaufmännischen Hintergrund jedoch nicht. Die SMC-B muss durch den Betriebsinhaber/die Betriebsinhaberin beantragt werden. 

Wie viele Heilberufsausweise (eHBA) und Institutionsausweise (SMC-B) benötige ich?

Um alle Funktionen der TI nutzen zu können, benötigt man pro IK-Nummer und Standort mindestens einen eHBA und eine SMC-B. Der eHBA ist immer auf eine einzelne Person ausgestellt, man benötigt also nur einen Ausweis für sich selbst. In einer größeren Praxis oder einem größeren Betrieb macht es aber durchaus Sinn, wenn mehrere Personen einen eHBA besitzen.  

Die meisten Anwendungen innerhalb der TI lassen sich durchaus mit dem Institutionsausweis nutzen. Sollte jedoch beispielsweise eine elektronische Signatur erforderlich sein, kann diese nur von der Person geleistet werden, die über einen eHBA verfügt. Die genaue Anzahl und Gestaltung der Abläufe hängt aber immer vom individuellen Fall ab und sollte daher auch individuell entschieden werden. 

Wie können beispielsweise Bürokräfte mit der TI arbeiten, die keinen eHBA bekommen? 

Die SMC-B Karte legitimiert die Praxis bzw. die Einrichtung zur Nutzung der TI. Diese Karte ist dauerhaft aktiv und ermöglicht Bürokräften die Arbeit innerhalb der TI. Nur bei der Bearbeitung oder digitalen Unterzeichnung von Dokumenten ist ein eHBA notwendig. 

Auch im Rettungsdienst findet die Digitalisierung zunehmend Anwendung. Ab wann können die Authentifizierungskarten wie SMC-B und eHBA für das Personal beantragt werden?

Der Rettungsdienst zählt definitiv zu den Berufsgruppen, die von der Telematikinfrastruktur profitieren werden. Gerade wenn es um Notfalldaten geht, können diese Informationen im Ernstfall sogar Leben retten. Daher ist es absolut sinnvoll, die Berufsgruppe des Transport- und Rettungswesens schnellstmöglich einzubinden.  

Leider haben wir als Anbieter von TI-Anschlüssen nur bedingt Einfluss darauf, wann sich die einzelnen Berufsgruppen an die Telematikinfrastruktur anbinden können. Wir sehen den Bedarf und engagieren uns bereits für mobile Lösungen der TI, da wir überzeugt sind, dass sie insbesondere für diese Berufsgruppe, die ja mobil unterwegs ist, enorm wichtig sind.  

Leider ist seitens der Regierung weiterhin offen, ab wann die Authentifizierungskarten SMC-B und eHBA beantragt werden können. Voraussichtlich wird die Beantragung des eHBA für Notfallsanitäter:innen im Laufe dieses Jahres möglich sein. 

Der opta data Karten-Hero

Eine Grundvoraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) und des Institutionsausweises (SMC-B). Weil die Beantragung beider Karten durchaus ihre Tücken haben kann, unterstützen wir Sie dabei.

Der opta data Karten-Hero

Eine Grundvoraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) und des Institutionsausweises (SMC-B). Weil die Beantragung beider Karten durchaus ihre Tücken haben kann, unterstützen wir Sie dabei.

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