Sind Sie an der Telematikinfrastruktur (TI) interessiert und fragen sich, wie sich diese tatsächlich im täglichen Betriebsablauf auswirkt? In diesem Beitrag erfahren Sie anhand eines konkreten Praxisbeispiels, welche neuen Möglichkeiten sich im Heilmittelbereich durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur eröffnen. Vom beschleunigten Datenaustausch bis zur effizienteren Patientenversorgung ist es nicht so fern, wie es scheint. Die Datenautobahn der Zukunft macht dies möglich!

„Kommunikation leicht gemacht, auch bei neuen Patient:innen“ 

Ein:e neue:r Patient:in betritt Ihre Praxis, und bereits bei der ersten Kontaktaufnahme an der Theke erleichtert die Telematik die gesamte zukünftige Versorgung des:der Betroffenen. Durch das Vorzeigen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ermöglicht der:die Patient:in einen sofortigen Zugriff auf seine:ihre Stammdaten und den aktuellen Versicherungsstatus.  Die Voraussetzung dafür ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), mit dem der Abgleich der Stammdaten möglich ist und direkt vor der Behandlung geprüft werden kann, ob der:die Patient:in einen aktiven Versicherungsschutz hat. Damit der Abrechnung über die Kassen im Nachgang der Behandlung nichts im Wege steht.  

Informationen zu Eingriffen und Behandlungen können in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden, auf die der:die Patient:in den Therapeut:innen im Vorfeld Zugriff geben kann.  Auf diese Weise sparen Sie bereits vor Behandlungsbeginn wertvolle Zeit, die Sie später in die Versorgung investieren können. 

Egal ob Arztbriefe, Krankenhausdokumente oder radiologische Befunde – über die Telematikinfrastruktur können all diese wichtigen Daten zukünftig an Heilmittelerbringer:innen über die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) übermittelt werden. 

Die Digitalisierung ermöglicht somit einen schnellen und einwandfreien Informationsaustausch mit neuen Patient:innen, ohne dass dabei Stift oder Zettel benötigt werden. Auch die Versorgung wird durch den digitalen Austausch verbessert, da die Therapeut:innen einen ganzheitlichen Blick auf die Patient:innen bekommen.  

„Die Versorgung, digital und doch spürbar“ 

Die Behandlung beginnt und es ergeben sich einige Fragen bezüglich vorheriger Behandlungen des:der Patient:in in anderen Praxen. In solchen Fällen kommt der elektronische Medikationsplan (eMP) zum Einsatz, sofern Ihr:e Patient:in im Besitz eines solchen ist. Hier können Sie den aktuellen Stand der Medikation einsehen. Falls dennoch Unklarheiten bestehen, ermöglicht die KIM-Anwendung einen unkomplizierten Kontakt mit der entsprechenden Praxis. Dies steigert die Qualität der Behandlung erheblich und fördert ein gutes Verhältnis zwischen Therapeut:inund Patient:in, indem Büroarbeit und Missverständnisse reduziert werden. 

Alle Dokumente einer Therapie werden auf Wunsch des:der Patient:in in der elektronischen Patientenakte (ePA) festgehalten. Dies hat zur Folge, dass andere Praxen ebenfalls Zugriff auf Ihre Befunde haben, wenn der:die Patient:in sie dafür freischaltet. Dadurch wird der gesamte Behandlungsablauf erheblich beschleunigt und deutlich effektiver gestaltet. 

„Versorgung bis zum Schluss, ganz ohne Papier“ 

Die Vorbereitung der Behandlung verlief reibungslos, wodurch mehr Zeit für die Patientenversorgung zur Verfügung steht und eine gestärkte Bindung zum:zur Patient:in entstanden ist.  

Nun soll die Telematikinfrastruktur den entscheidenden Schliff setzen. Rezepte und Verordnungen sollen zukünftig nicht mehr auf Papier gedruckt, sondern digital verarbeitet werden. Dies soll den Abrechnungsprozess in Zukunft erheblich erleichtern, ihn transparenter machen und die Abrechnungskosten erheblich senken, mit gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit der Patientendaten. Die digitale Unterschrift des:der Patient:in auf der eVerordnung soll abschließend erfolgen und die Behandlung abschließen. Bis zum komplett digitalen Abrechnungsprozess werden allerdings noch einige Entwicklungen vonnöten sein. 

"So integrieren Sie die Telematik in Ihrer Praxis" 

Um sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, sind zwei Ausweise erforderlich: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und der Institutionsausweis (SMC-B). Diese beiden Karten stellen bei der Anbindung an die TI eine unverzichtbare Voraussetzung dar, um sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen zu können. 

Für eine erfolgreiche Anbindung benötigt Ihr Unternehmen zudem Zugriff auf die entsprechende TI-Hardware. Die Nutzung der TI erfordert sowohl einen Konnektor, der den Datenverkehr aus Ihrer Branchensoftware verschlüsselt und somit sichert, als auch ein eHealth-Kartenterminal, das dazu dient, Informationen einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu erfassen. Leistungserbringer werden über ein Rechenzentrum sicher an die TI angeschlossen und müssen im Grunde lediglich die TI-Lösung einkaufen, in welcher der Zugriff auf die entsprechende Hardware enthalten ist.   

Da die Beantragung beider Karten ihre Tücken haben kann, stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite. Das Positive: Sobald Sie im Besitz der Karten sind, ist ein erster wichtiger Schritt bereits abgeschlossen. Anschließend können Sie den vollständigen TI-Anschluss bequem über unser TI-Portal bestellen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Praixis sicher an die TI anzuschließen, damit Sie die Vorteile des digitalen Gesundheitswesens vollständig nutzen können. 

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