Das letzte Jahr haben wir mit einem kleinen Jahresrückblick hinter uns gelassen und wollen nun mit voller Kraft in das neue Jahr starten, das wieder einige spannende Neuerungen in Sachen TI mit sich bringt. Daher möchten wir in diesem Artikel gemeinsam mit Ihnen ein Blick in das TI-Jahr 2023 werfen. 

Opt-Out-Lösung für die elektronischen Patientenakte (ePA) 

Durch die Einführung der ePA können Versicherte von nun an selbst entscheiden, wer Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten bekommt und wer nicht. Bisher war die Nutzung dieser Pateientenakte freiwillig, doch ab diesem Jahr erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA. Sollten Patient:innen keine ePA wünschen, muss diese aktiv abgelehnt werden. Allerdings bietet die ePA Ihnen und Ihren Patient: innen viele Vorteile. Mehr dazu können Sie in unserem Blogbeitrag speziell zur ePA nachlesen.

Neues Identifizierungsverfahren für die elektronische Patientenakte (ePA)  

Um die ePA vollumfänglich nutzen zu können, ist eine Identifikation durch die/den Versicherte/Versicherten notwendig. Bisher ist diese nur mit der Online-Ausweisfunktion der neueren Personalausweise oder in der Geschäftsstelle der jeweiligen Krankenkasse möglich. Es hat sich allerdings gezeigt, dass diese Hürde für die meisten zu hoch ist, da sich bisher nur 1 % der 73 Mio. GK Versicherten identifiziert hat. Daher soll die Identifizierung, vor allem für die ePA und das eRezept, ab diesem Jahr auch in Apotheken möglich sein und so den Zugang zur TI für alle Akteur: innen und Versicherten einfacher gestalten. Die technischen Rahmenbedingungen und Vergütungen sollen bis zum 30.06.2023 geklärt werden.  

Vorteile für Leistungserbringer

Doch was bedeutet das für Sie als Leistungserbringer? Durch das vereinfachte Identifikationsverfahren werden künftig deutlich mehr Versicherte Zugang zur TI bekommen. Leistungserbringer: innen sollten sich deshalb am besten sofort an die TI anschließen lassen. Mit dem opta data Raketenstart können Sie ganz einfach ihren TI-Zugang vorbestellen und sich rechtzeitig anschließen lassen, sobald es losgeht. 

Machen Sie einen Haken dran!

Jetzt die TI vorbestellen und durchstarten, sobald es losgeht!

Wir bringen Sie einfach, schnell und sicher in die Telematikinfrastruktur.

Integration anderer Anwendungen in die elektronische Patientenakte (ePA) 

Seit dem 01.01.2023 sind alle Leistungserbringer: innen dazu verpflichtet, auf Wunsch der Patient: innen die Daten der verschiedenen Anwendungen in der ePA zu speichern und den elektronischen Medikationsplan (eMP) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu löschen. Wird dies nicht verlangt, bleibt der eMP mindestens bis zum 01.07.2024 auf der eGK gespeichert, bis diese ihre Gültigkeit verliert. Ab dem 01.07.2023 soll die Nutzung des eMP auch über einen Desktop PC möglich sein, wobei die ePA bereits als Desktop Version verfügbar ist. 

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die eAU ersetzt seit Anfang des Jahres die klassische AU in Papierform und muss von Ärzt:innen verpflichtend ausgestellt werden.  Das heißt, dass im Falle einer Krankmeldung die Praxen die AU elektronisch an die Krankenkassen weiterleiten und der Arbeitgeber die Daten dann eigenständig digital abrufen muss. Ein Ausdruck der Krankmeldung erfolgt nur noch für die eigenen Unterlagen der Patient: innen. Künftig soll auch die eAU auf der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden können.  

Start des TI-Messengers  

Der TI-Messenger (TIM) soll einen sicheren und schnellen Austausch zwischen Gesundheitseinrichtungen und später auch zwischen Versicherten und Krankenkassen ermöglichen. Die ersten solcher Dienste sollen ab dem 2. Quartal 2023 interoperabel genutzt werden können. Das bedeutet, dass der Anbieter für den Messenger von Ihnen frei gewählt werden kann und dennoch mit den Messengern anderer Anbieter verknüpft ist.  

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) jetzt auch für Notfallsanitäter 

Auch Notfallsanitäter können ab dem 2. Quartal 2023 ihren eHBA beantragen. Das ist für die Berufsgruppe der (Kranken)Transport- und Rettungsdienste der erste Schritt in Richtung Telematikinfrastruktur und somit eine wichtige Weiterentwicklung in Richtung Digitalisierung. Zukünftig können Notfallsanitäter dann zum Beispiel Notfalldaten von Patient:innen schnell auslesen und eine deutlich bessere Erstversorgung leisten. Der Antrag auf Ausstellung eines eHBA kann beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) gestellt und bei einem Vertrauensdienstanbieter wie bspw. der D-Trust bestellt werden.

Der opta data Karten-Hero

Eine Grundvoraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) und des Institutionsausweises (SMC-B). Weil die Beantragung beider Karten durchaus ihre Tücken haben kann, unterstützen wir Sie dabei.

Der opta data Karten-Hero

Eine Grundvoraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) und des Institutionsausweises (SMC-B). Weil die Beantragung beider Karten durchaus ihre Tücken haben kann, unterstützen wir Sie dabei.

Detaillierte PDF-Anleitungen zum kostenlosen Download
Webinaraufzeichnung mit allen Infos zur Kartenbeantragung
Videoanleitung zur Kartenbeantragung – Schritt für Schritt
In 5 Schritten zur Kartenbeantragung, inkl. Beantragungsportale
Insert Content Template or Symbol

Ein eBook mit allem, was Sie zur TI wissen sollten?

In unseren eBooks erfahren Sie berufsspezifisch alles was Sie zum Thema Telematikinfrastruktur wissen müssen.

>